Nur noch in Ausnahmefällen ist bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr eine Blutprobe nötig - zum Beispiel bei einem Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum. Gemessen wird künftig nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt, sondern die Konzentration von Alkohol in der Atemluft.
Damit gelten ab Oktober eine neue Messeinheit und neue Zahlen. Die Geräte zeigen nicht mehr Promille-Werte an (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut), sondern Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Was bisher 0,50 Promille Blutalkohol waren, sind ab jetzt 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; 0,8 Promille entsprechen 0,4 Milligramm pro Liter. Die Zahlen halbieren sich, inhaltlich entsprechen sie jedoch den bisherigen Grenzwerten.