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Schweiz: Beweissichere Atem-Alkoholprobe eingeführt

11.10.2016 08:00 Uhr
Schweiz: Beweissichere Atem-Alkoholprobe eingeführt
Der Wert, den das Blasen ins Röhrchen ergibt, zählt in der Schweiz auch vor Gericht
© Foto: Sigi Tischler/Picture Alliance

Seit dem 1. Oktober 2016 führt die Polizei in der Schweiz bei einem Verdacht auf Trunkenheit am Steuer standardmäßig eine Atem-Alkoholprobe durch, deren Resultat vor Gericht künftig als beweissicher gilt.

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Nur noch in Ausnahmefällen ist bei polizeilichen Alkoholkontrollen im Straßenverkehr eine Blutprobe nötig - zum Beispiel bei einem Verdacht auf Betäubungsmittelkonsum. Gemessen wird künftig nicht mehr der Blutalkohol-Gehalt, sondern die Konzentration von Alkohol in der Atemluft.

Damit gelten ab Oktober eine neue Messeinheit und neue Zahlen. Die Geräte zeigen nicht mehr Promille-Werte an (Gramm Alkohol pro Kilogramm Blut), sondern Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft (mg/l). Was bisher 0,50 Promille Blutalkohol waren, sind ab jetzt 0,25 Milligramm Alkohol pro Liter Atemluft; 0,8 Promille entsprechen 0,4 Milligramm pro Liter. Die Zahlen halbieren sich, inhaltlich entsprechen sie jedoch den bisherigen Grenzwerten.

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