Es sei nicht nachvollziehbar, warum man Smartphones nicht in die Hand nehmen dürfe, um etwa das Radio abzustellen oder die Navigationssoftware zu nutzen. Die Abgeordneten stimmten dem Petenten in der Einschätzung zu, dass es für die Verkehrssicherheit keinen Unterschied mache, ob die Nutzung von Zusatzfunktionen, wie etwa der Navigationsfunktion, mit einem Gerät erfolge, welches das Telefonieren zulässt (Smartphone) oder auch nicht (Tablet-Computer). Das Telefonierverbot während der Fahrt sei aber richtig. Die Beschlussempfehlung wurde dem Bundesverkehrsministerium und den Fraktionen zur Kenntnis übermittelt.
Smartphone am Steuer
05.03.2013 10:49 Uhr
Nach einstimmiger Ansicht des Petitionsausschuss des Bundestages sollte die Benutzung von Smartphones während der Autofahrt eingeschränkt möglich sein.