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Straßenverkehrsrecht: Länder fordern Nachbesserungen bei Reform

02.10.2023 12:45 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zwei Lkw fahren auf einer mehrspurigen Straße, in einer Stadt. Im Vordergrund blühen bunte Blumen, in der Straßenmitte und am Rand vermittelt Baumbewuchs den Eindruck von viel Straßenbegleitgrün
Im Bundesrat gibt es Forderungen nach Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes
© Foto: Jürgen Fälchle/stock.adobe.com

Verkehrsminister der Länder haben Nachbesserungen am Gesetzentwurf der Bundesregierung zum Straßenverkehrsgesetz gefordert.

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Die Verkehrsminister aus Baden-Württemberg und Niedersachsen fordern Nachbesserungen bei der geplanten Reform des Straßenverkehrsgesetzes. Winfried Hermann (Grüne) aus Baden-Württemberg sagte am Freitag, 29. September, im Bundesrat, man begrüße die Pläne grundsätzlich. Es gebe aber an einigen Punkten noch Klärungsbedarf. Hermann nannte zum Beispiel die Möglichkeit für eine soziale Staffelung von Parkgebühren. Entscheidend sei außerdem, was aus den Gesetzesänderungen in der Straßenverkehrsordnung gemacht werde.

Der Bundestag muss der Reform des Straßenverkehrsgesetzes zustimmen. Die untergeordnete Straßenverkehrsordnung mit konkreten Regelungen wird dann in der Länderkammer verabschiedet.

Der Gesetzentwurf der Bundesregierung sieht vor, dass künftig neben der Flüssigkeit und Sicherheit des Verkehrs auch die Ziele des Klima- und Umweltschutzes, der Gesundheit und der städtebaulichen Entwicklung berücksichtigt werden sollen. So sollen Busspuren und Radwege leichter eingerichtet werden können – ebenso wie Tempo-30-Regelungen. Laut Ministerium betrifft das Spielplätze, hochfrequentierte Schulwege und Fußgängerüberwege - sowie Streckenabschnitte bis zu 500 Metern zwischen zwei Tempo-30-Strecken, damit der Verkehr besser fließen könne.

Niedersachsens Verkehrsminister Olaf Lies (SPD) sprach mit Blick auf die künftigen Ziele des Straßenverkehrsgesetzes von einem Paradigmenwechsel. Es müssten vor allem Handlungsspielräume für Kommunen geöffnet werden. Bei der Anordnung von Geschwindigkeitsbeschränkungen müsse es mehr Flexibilität geben für die Kommunen. Die Möglichkeiten, die das Gesetz schaffe, dürften nicht in der Straßenverkehrsordnung wieder eingegrenzt werden.

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