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Umweltausschuss im Bundesrat empfiehlt Maut für Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen

03.07.2018 10:18 Uhr
Lkw-Maut
Zum 1. Januar 2019 steigen die Mautsätze
© Foto: Ronald Wittek/dpa/picture-alliance

Nach Ansicht des Gremiums sollten die Mauteinnahmen nicht ausschließlich für den Straßenbau, sondern auch für eine Finanzierung der Verlagerung von Transporten auf die Schiene verwendet werden.

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Berlin. Der Umweltausschuss des Bundesrates  will die Lkw-Maut auch auf kleinere Fahrzeuge ab 3,5 Tonnen ausweiten. Dies formulierte das Gremium in seiner Empfehlung zur geplanten Anpassung der Mautsätze ab 2019. Ferner sollten die Mauteinnahmen nicht ausschließlich für den Straßenbau, sondern auch zur Finanzierung einer Verlagerung von Transporten von der Straße auf die Schiene verwendet werden. Plug-In-Hybrid-Lkw sollten nach Ansicht der Politiker erst ab einer Reichweite von 40 Kilometern von der Maut befreit werden.

Doch nicht nur Lkw hat der Bundestag im Blick. So seien auch Fernbusse in die Maut einzubeziehen, da sie vergleichbar mit Nutzfahrzeugen im Güterverkehr die Straßen belasten würden. Verkehrs- und Wirtschaftsausschuss fordern zudem, die Befreiung bestimmter land- und forstwirtschaftliche Fahrzeuge von der Mautpflicht im Gesetz zu verankern.  Am 6. Juli entscheidet der Bundestag, welche Empfehlungen er in seine Stellungnahme übernimmt.

Nach der Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesfernstraßen vom vergangenen Wochenende möchte die Bundesregierung die Mautsätze für Lkw zum 1. Januar 2019 erhöhen und dabei auch Kosten der Lärmbelastung und Luftverschmutzung berücksichtigen. Gleichzeitig sollen Elektro-Lkw von der Gebühr befreit werden. Der Bundesrat kann zu diesen Plänen im Vorfeld Stellung nehmen, bevor der Bundesrat eine Entscheidung trifft. Für den Zeitraum von 2019 bis 2022 rechnet das Bundesverkehrsministerium durch die Mauterhöhung mit Mehreinnahmen von knapp 4,2 Milliarden Euro, die zweckgebunden in die Straßeninfrastruktur fließen sollen. (sno)

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