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Zoll kündigt bundesweite Mindestlohnprüfung an

Diese Woche führt der Zoll eine bundesweite Mindestlohnkontrolle durch
© Foto: PhotoSG/Adobe Stock

Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit kündigt ihre Aktion für den 11. und 12. September an und nimmt auch das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe ins Visier.


Datum:
10.09.2018
Autor:
Stefanie Nonnenmann
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Potsdam. Die Finanzkontrolle Schwarzarbeit des Zolls (FKS) führt diese Woche am 11. und 12. September 2018 eine bundesweite Mindestlohnsonderprüfung durch. Das gab der Zoll heute per Mitteilung bekannt.  Mit der Aktion soll überprüft werden, ob Arbeitgeber ihren Arbeitern und Angestellten den gesetzlichen Mindestlohn von aktuell 8,84 EUR je Stunde zahlen.

Bis zu 6000 Einsatzkräfte sollen an beiden Tagen  Arbeitnehmerinnen und Arbeitnehmer zu ihren Beschäftigungsverhältnissen befragen und Geschäftsunterlagen der Arbeitgeber prüfen. Im besonderen Fokus stehen dabei die Branchen, die besonders anfällig für Verstöße gegen das Mindestlohngesetz sind - unter anderem das Speditions-, Transport- und Logistikgewerbe. (sno)

 

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