Wer einen Arzt aufsucht, steht grundsätzlich nicht unter dem Schutz der Gesetzlichen Unfallversicherung (DGUV), sollte sich auf dem Weg zur Praxis ein Unfall ereignen. Darauf weist das aktuelle DGUV-Magazin hin.
Das gelte auch, wenn ein Arbeitnehmer zum Arzt geht, um sich die Arbeitsunfähigkeit bescheinigen zu lassen. Privatsache ist es ebenfalls, sich impfen zu lassen, z.B. gegen Grippe, auch wenn dies der Arbeitgeber empfiehlt oder bezahlt (Ausnahme: Impfung für berufliche Reisen).
Es gelten folgende Ausnahmefälle, in denen die gesetzliche Unfallversicherung jedoch für die Behandlung oder Entschädigung der Folgen einsteht:
- Der Arztbesuch erfolgt aufgrund eines Arbeitsunfalls oder einer Berufskrankheit
- Der Arbeitnehmer wurde vom Arbeitgeber zum Arzt geschickt
- Der Arztbesuch erfolgt zum Zweck des Blut- oder Organspendens
- Der Arztbesuch erfolgt innerhalb der Arbeitszeit aufgrund eines akut auftretenden Problems. Versichert ist dann der Weg dorthin und von dort zurück zum Job, nicht aber der Arztbesuch selbst.
(SK, Quelle: DGUV)
Arztbesuch nicht unfallversichert
14.05.2012 16:59 Uhr
Die gesetzliche Unfallversicherung weist auf Sonderfälle beim Versicherungsschutz hin