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"Daumen-Regel": Einfachere Vorgaben für die Rettungsgasse

"Daumen-Regel": Einfachere Vorgaben für die Rettungsgasse
Eselsbrücke: Zwischen "Daumen" - linke Fahrspur und den anderen Fingern (alle anderen Spuren) verläuft die Rettungsgasse
© Foto: fotohansel/Fotolia

Künftig wird es auf Autobahnen einfacher, eine Rettungsgasse zu bilden. Darauf weist die BG Verkehr in ihrem aktuellen Newsletter hin.


Datum:
26.08.2016
Autor:
Redaktion TRUCKER
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Weil viele Verkehrsteilnehmer nicht wissen, wer wohin ausweichen muss, sollen die Regelungen angepasst werden, berichtet die Berufsgenossenschaft Verkehr (BG Verkehr).

Auf Grundlage von §11, Absatz 2 StVO ist die Rettungsgasse künftig immer zwischen dem äußerst linken und dem unmittelbar rechts daneben liegenden Fahrstreifen zu bilden – ganz egal, wie viele Fahrstreifen die Fahrbahn hat. Leicht einprägen können sich Autofahrer laut BG die neue Vorgabe anhand der sogenannten „Rechte-Hand-Regel“. Dabei befindet sich die Rettungsgasse immer zwischen Daumen und Zeigefinger. Der Daumen markiert die linke Fahrspur und die anderen Finger eine beliebige Anzahl weiterer Fahrbahnen. Nach aktuellem Recht müsste die Rettungsgasse bei einer vierspurigen Straße eigentlich in der Mitte gebildet werden, was immer wieder zur Verwirrung führt. Die entsprechende Änderung der Straßenverkehrsordnung ist in Planung, die Zustimmung des Bundesrates wird in Kürze erwartet.

Konkretisiert wird auch der Zeitpunkt, wann die Rettungsgasse gebildet werden muss. Dies ist künftig immer dann der Fall, sobald Fahrzeuge auf Autobahnen oder mehrspurigen Straßen außerhalb von geschlossenen Ortschaften im Schritttempo fahren oder der Verkehr steht.  (sno)

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