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Herzkrank ans Steuer - wann ist das gefährlich?

30.03.2011 11:27 Uhr
Herzkrank ans Steuer - wann ist das gefährlich?
Auszubildende zum Rettungssanitäter üben das Vorgehen bei Herzinfarkt

Herzerkrankungen als Ursache von Verkehrsunfällen: neues Positionspapier von Kardiologen zur Beurteilung der Fahrtüchtigkeit

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Müssen künftig mehr Fahrerlaubnisse verwehrt werden?
Die Deutsche Herzstiftung empfiehlt Ärzten ein neues Positionspapier der Deutschen Gesellschaft für Kardiologie – Herz- und Kreislaufforschung e. V. (DGK) zur Fahreignung von Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen.

Das Papier dient Ärzten zur Beurteilung der Fahreignung von Herzpatienten und stützt sich auf den aktuellen wissenschaftlichen Kenntnisstand. Die gesetzlichen Vorgaben in der Fahrerlaubnisverordnung (FeV, 2009) und der Begutachtungsleitlinie (1999) zur Kraftfahreignung des gemeinsamen Beirates für Verkehrsmedizin (1999)* sind nach Meinung der Autoren für die praktische Beratung eines Patienten „nur eingeschränkt hilfreich“.
  So gehe die FeV, die Gesetzescharakter hat, nur auf wenige Herz-Kreislauf-Erkrankungen ein, die mit einer Fahruntauglichkeit einhergehen können. Überdies entspreche die Begutachtungsleitlinie nicht mehr dem aktuellen Stand des medizinischen Wissens.

  Professor Dr. med. Hans-Joachim Trappe von der Ruhr-Universität Bochum ist Mitautor des DGK-Positionspapiers und stellvertretender Vorstandsvorsitzender der Deutschen Herzstiftung: „Wir wollen damit Ärzten, Patienten und Gutachtern eine bessere Beurteilungsgrundlage geben, indem wir die Dauer einer Fahruntüchtigkeit genauer begründen.“

  Die Empfehlungen beziehen sich auf Herz-Kreislauf-Erkrankungen, unter denen für eine bestimmte Zeit oder dauerhaft keine Fahreignung mehr bestehen kann: z. B. nach Einpflanzung eines Defibrillators (ICD), einem Aggregatwechsel oder gar nach Auslösen einer Schockabgabe durch den ICD. Das Spektrum der abgebildeten Erkrankungen umfasst Herzrhythmusstörungen, anfallsartige kurzzeitige Bewusstlosigkeit (Synkope), koronare Herzkrankheit, Herzschwäche und arteriellen Bluthochdruck.

  Das Positionspapier ist eine wichtige Entscheidungsgrundlage für behandelnde Ärzte, die Patienten mit Herz-Kreislauf-Erkrankungen auf eine fehlende Fahreignung hinweisen und dies auch dokumentieren müssen. Umgekehrt machen sich Patienten im Schadensfall strafbar, wenn sie fahren, obwohl eine Fahruntauglichkeit ärztlich attestiert wurde. (SK)

  Quelle: Deutsche Herzstiftung e.V./Febr. 2011 www.herzstiftung.de

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