Eine ausschließliche Behandlung übers Telefon oder einen Videochat war verboten. Nun hat die Bundesärztekammer eine Neufassung des entsprechenden Paragrafen in der Berufsordnung beschlossen.
Die Behandlung und Beratung aus der Ferne soll unter bestimmten Anforderungen möglich sein. Der Ärztetag sprach sich allerdings gegen den Aufbau eines eigenen Versorgungsbereichs aus, der nur auf telemedizinischer Versorgung beruht, insbesondere gegen kommerziell betriebene Callcenter. Auch die Verbraucherzentrale Bundesverband ist für Telemedizin. Vorstand Klaus Müller: "Es wäre nur zeitgemäß, wenn Patienten auch ohne persönlichen Erstkontakt einen Arzt in einer Videosprechstunde kontaktieren könnten. Das würde die ärztliche Versorgung vor Ort sinnvoll ergänzen. Und beide Seiten profitieren: Patienten sparen sich Wege und Wartezeiten, Ärzte werden entlastet." Auch für Fernfahrer könnte dies eine Möglichkeit der besseren medizinischen Versorgung werden.