Die Verbraucherzentrale NRW hat 50 große Versandapotheken daraufhin getestet, ob sie die Regeln der Apotheken-Betriebsordnung einhalten. Die Tester bestellten online ein Schlafmittel mit Suchtpotenzial in hoher Dosis. Das Ergebnis: Drei Viertel der Versender gaben das gewünschte Mittel in viel zu hoher Menge an Kunden ab, die meisten ohne Warnhinweise.
"Bestellen Kunden ein Präparat mit sedierender (beruhigender, d. Red.) Wirkung gleich massenhaft, so deutet dies auf Unkenntnis oder auf einen drohenden Missbrauch hin", so die Verbraucherzentrale. "In diesem Fall müssen Versandapotheken die Abgabe verweigern." Doch nur jede zehnte Versandapotheke habe dies getan.
Bestellt wurden jeweils fünf Packungen eines Mittels zur Behandlung von Schlafstörungen, das bei Dauergebrauch jedoch abhängig machen kann. Die vermeintlichen "Kunden" schrieben im Text, sie litten an Schlafstörungen und würden zu dem Mittel noch passende Hinweise benötigen. Eine solche Anfrage verpflichtet eine Apotheke zu eingehender Beratung und gegebenenfalls zum Einschreiten, heißt es in der Pressemitteilung der Verbraucherzentrale. 30 Apotheken lieferten das Mittel in der hohen Menge ohne Weiteres, acht lieferten nur eine Packung, sechs lieferten zwei oder drei. Jeder dritte der Versender verzichtete auf den Rat zu dringendem Arztbesuch.
Wer auf Medikamente angewiesen ist, sollte sich also zuvor persönlich beim Arzt oder einem Apotheker beraten lassen, bevor er per Mausklick ein Gesundheitsrisiko eingeht.
Quelle: Verbraucherzentrale Nordrhein-Westfalen
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