In einem vor dem Amtsgericht München verhandelten Fall ging es um einen Autofahrer, der seinen BMW über mehrere Stunden ordnungswidrig auf dem Gehweg vor einer Bank geparkt hatte. Dass er damit den Fußgängern den Weg versperrte, ärgerte einen Zeitungsausträger derart, dass er gegen das Fahrzeug trat. Es entstand ein Schaden von rund 1000 Euro. Diesen Betrag muss der Zusteller nun zahlen. Ein Mitverschulden musste der Autofahrer sich nicht ankreiden lassen. Denn der Schadenverursacher hatte absichtlich gegen das Fahrzeug getreten und nicht etwa versehentlich, etwa bei dem Versuch, an der Engstelle vorbeizukommen. Sein Argument, dass aufgrund der physischen und psychischen Belastung eine Ausnahmesituation vorgelegen habe, beeinflusste das Gericht nicht.
Quelle: VerkehrsRundschau
Amtsgericht München
Urteil vom 18.05.2015
Aktenzeichen 122 C 2495/15