Der Betreffende hatte mit 1,15 Promille mit dem Auto einen Unfall mit Verletzten verursacht. Ein anderes Mal erwischte man ihn mit 1,85 Promille auf dem Fahrrad. Die zuständige Behörde forderte daraufhin ein medizinisch-psychologisches Gutachten ("Idiotentest"). Nachdem er dieses nicht vorlegte, entzog ihm die Behörde die Fahrerlaubnis und verbot ihm, Fahrzeuge aller Art zu benutzen. In Klammern fügte sie eine Auflistung der verbotenen Fahrzeuge an. Das wollte der Mann nicht hinnehmen und behauptete, der Bescheid der Behörde sei nicht eindeutig genug und deshalb genau wie die Aufforderung zu einer MPU ungültig.
Der Verwaltungsgerichtshof Bayern wies diese Klage ab. Das Schreiben der Behörde hatte explizit auch Fahrräder aufgeführt. Auch die MPU sei gerechtfertigt gewesen. Dass der Mann kein Gutachten vorgelegt habe, spreche nicht für ihn. "Die Behörde darf annehmen, dass jemand, der einer Aufforderung zur MPU nicht nachkommt, nicht für den Straßenverkehr geeignet ist", erläutert die Deusche Anwaltshotline dazu.
Verwaltungsgerichtshof Bayern
Beschluss v. 9.8.2016
Az. 11 ZB 880/16