Bereits mehrfach ist gerichtlich entschieden worden, dass das Ein- und Ausschalten eines Smartphones am Steuer eine unzulässige Nutzung ist. Auch ein derartiges Kontrollieren gehöre demnach in diese Sparte, beschloss das Oberlandesgericht Hamm.
Mit dem Drücken des Home- Buttons kann ein eingeschaltetes Handy, das sich mit einem verdunkelten Bildschirm im Ruhezustand befindet, "aufgeweckt" werden. Zugleich dient das Drücken des Home-Buttons der Kontrolle, ob das Handy an oder aus ist, denn die Bildschirmanzeige wird dadurch aktiviert oder nicht. Umgekehrt sei aber der Button dann auch im ausgeschalteten Zustand des Geräts bei weiterhin verdunkeltem Bildschirm in der Lage, darüber zu informieren, dass das Gerät tatsächlich ausgeschaltet ist. Somit handle es sich letztlich um eine Art "Negativfunktion" des ausgeschalteten Geräts. Dabei könne ohne Weiteres eine Benutzung des Telefons beziehungsweise seiner Funktionen angenommen werden. CTW/SK
Oberlandesgericht Hamm
Beschluss vom 29.12.2016
Aktenzeichen 1 RBs 170/16