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Ein Fixkostenspediteur muss Unerfahrene beraten

02.07.2014 08:00 Uhr
Ein Fixkostenspediteur muss Unerfahrene beraten
Das wertvolle Frachtgut aus Porzellan war bei der Ankunft in Südafrika beschädigt
© Foto: picture-alliance/ZB/Thomas Lehmann

Beauftragt ein erkennbar unerfahrener Kunde eine Spedition mit dem Transport wertvoller Gegenstände zum Fixkostenpreis, muss diese ihm zum Abschluss einer Transportversicherung raten.

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In dem Streitfall wurde eine Spedition mit dem Transport von Kunstgegenständen von Österreich nach Südafrika beauftragt. Die Gegenstände aus Porzellan waren in zwei Kartons mit einem Holzverschlag als Kantenschutz an Unter- und Oberseite mit Diagonalverstärkung verwahrt. Als das Gut beschädigt in Afrika eintraf, verlangte der Kunde Schadensersatz.

Dem gab das Gericht statt. Der Spediteur hätte den unerfahrenen Kunden auf die Haftungsbeschränkungen hinweisen und eine Transportversicherung empfehlen müssen. Zudem hatte er ihn nicht informiert, dass bei einem Lufttransport der Wert des Gutes für den Haftungsumfang relevant ist. Damit kommen ihm nicht die Haftungsbeschränkungen des Montrealer Übereinkommens zugute.

Oberster Gerichtshof Wien

Urteil vom 18.2.2013

Aktenzeichen 7 Ob 188/12s

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