Am 20. August sind mehrere Richtlinien des ersten EU-Mobilitätspakets in Kraft getreten. Viele davon betreffen auch Fahrer. TRUCKER informiert, was sich geändert hat:
- Im grenzüberschreitenden Güterverkehr dürfen unter besonderen Umständen zwei aufeinanderfolgende reduzierte wöchentliche Ruhezeiten eingelegt werden (bitte Ausgleichs- und Rückkehrpflicht beachten).
- Alle Fahrer müssen innerhalb von vier aufeinanderfolgenden Wochen mindestens einmal an den Wohnort oder Unternehmensstandort zurückkehren, um dort eine regelmäßige Wochenruhezeit (mind. 45 Stunden) einzulegen.
- Alle Ruhezeiten, die mehr als 45 Stunden andauern, dürfen in den EU-Mitgliedsstaaten nicht im Fahrzeug verbracht werden. Das Unternehmen muss für die Kosten der Unterbringung außerhalb des Fahrzeuges aufkommen.
- Auch reduzierte und regelmäßige Wochenruhezeiten dürfen im begleiteten kombinierten Verkehr (Fähre/Zug) unter speziellen Voraussetzungen bis zu zwei Mal für insgesamt maximal eine Stunde unterbrochen werden.
- Fahrtunterbrechungen bei Mehrfahrerbesatzungen sind auch während der Lenkzeit des zweiten Fahrers möglich.
- Abweichungen von den Lenkzeitbeschränkungen von maximal zwei Stunden sind am letzten Arbeitstag der Woche möglich, wenn außergewöhnliche Umstände vorliegen und die Straßenverkehrssicherheit nicht gefährdet wird, um zum Wohnort oder zum Unternehmensstandort zu gelangen.
- Erfassung von Fahrtunterbrechungen, Ruhezeiten, Jahresurlaub oder krankheitsbedingten Fehlzeiten unter dem Symbol "Bett".
Im Online-Profiportal der VerkehrsRundschau, dem Schwestermagazin des TRUCKER, finden Sie zudem eine komplette Übersicht zu allen Änderungen, die im Rahmen des ersten EU-Mobilitätspakets in den nächsten Jahren geplant sind. Außerdem gibt es dort eine Vergleichstabelle der alten und neuen Regeln.