Auch, wenn ein Autofahrer nur ein wenig mehr Alkohol als erlaubt getrunken hat, droht ihm ein Fahrverbot. Der Betroffene war mit einer Blutalkoholkonzentration von 0,54 Promille erwischt worden. Aus dem Straßenverkehrsgesetz ergibt sich aber, dass ab einer Blutalkoholkonzentration von 0,5 ein einmonatiges Fahrverbot anzuordnen ist. Das Amtsgericht wollte wegen der geringen Überschreitung von einem Fahrverbot absehen und stattdessen eine höhere Geldbuße als üblich aussprechen. Dies verweigerte das Oberlandesgericht in nächster Instanz. Es handele sich um eine absolute Grenze, argumentierten die Richter.
§ Oberlandesgericht Bamberg
Beschluss vom 29.10.2012
Aktenzeichen 3 Ss OWi 1374/12
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