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Fertig-Lasagne nicht feiertags

16.07.2018 14:00 Uhr
Fertig-Lasagne nicht feiertags
Fertig-Lasagne darf an einem Feiertag nicht per Lkw transportiert werden
© Foto: Friso Gentsch/dpa/picture-alliance

Fertig-Lasagne ist kein frisches Erzeugnis, urteilte das OLG Celle.

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Mit einer Ladung Fertig-Lasagne war ein Frachtführer aus Frankreich an einem Feiertag quer durch Deutschland nach Polen unterwegs. Er berief sich darauf, dass er frische Milch und frische Fleischerzeugnisse befördert habe und der Transport gemäß § 30 Absatz 3 StVO zulässig gewesen sei. Dem widersprach das Gericht. Es handelte sich hier nicht um frische Erzeugnisse im Sinne der Vorschrift. Wegen des Feiertagsfahrverbots ordnete die Behörde den Verfall des Frachtlohns für die in Deutschland gefahrenen Kilometer an. (ctw)

Oberlandesgericht Celle
Beschluss vom 5.4.2017
Aktenzeichen 1 Ss (Owi) 5/17
www.oberlandesgericht-celle.de

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