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Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten den Job

18.11.2015 08:00 Uhr
Glücksspiel-Telefonate am Arbeitsplatz kosten den Job
Vorsicht mit Privatgesprächen am Arbeitsplatz
© Foto: picture-alliance/Thomas Eisenhuth

Auch wenn der Chef private Anrufe vom Firmenapparat aus toleriert, gilt das nicht für kostenpflichtige Hotlines - dem Telefonierenden droht die Kündigung.

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Zahlreiche Anrufe bei einer Glücksspiel-Hotline haben eine Angestellte am Niederrhein den Job gekostet. Auch wenn der Chef privates Telefonieren am Arbeitsplatz duldet, schließt das Gewinnspiele nicht automatisch ein, befand das Landesarbeitsgericht Düsseldorf jetzt.

Im konkreten Fall hatte eine Buchhalterin bis zu 37 Mal am Gewinnspiel eines privaten Radiosenders teilgenommen - von ihrem Büroapparat aus. Jeder Anruf kostete 50 Cent. Statt des Jackpots kassierte sie die fristlose Kündigung. Diese sei zwar zu hart, befand das Gericht, doch die ordentliche Kündigung blieb bestehen.

Weil es keine eindeutige Regelung für private Telefonate über die Firmenapparate gab, hatte die Frau in erster Instanz vor dem Arbeitsgericht Wesel Erfolg. Doch der Arbeitgeber beharrte auf der Kündigung und zog in die zweite Instanz. Die Mitarbeiterin habe ihre Vertrauensstellung missbraucht, begründete der Chef seine Entscheidung.

Zu den Aufgaben der Bürokauffrau gehörte die Kontrolle der eingehenden Rechnungen, somit auch der Telefonrechnung. Als dem Geschäftsführer die Anrufe auffielen, sprach er die Mitarbeiterin an. Am nächsten Tag räumte sie ein, die Anruferin gewesen zu sein und bot die Erstattung der Gebühren von 18,50 Euro an. Doch drei Tage später erhielt sie die fristlose Kündigung.

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