Hände weg vom Handy
09.11.2007 00:00 Uhr
Das Handy ist hat am Steuer nichts zu suchen, egal was der Fahrer damit macht.
Die Straßenverkehrsordnung sanktioniert jede Nutzung eines Mobiltelefons während der Fahrt mit einem Bußgeld. Dass der Begriff der Nutzung dabei weit auszulegen ist, hat das Oberlandesgericht Hamm mit seinem Urteil erneut bestätigt: Wer das Mobiltelefon während der Fahrt in die Hand nimmt und die Telefonkarte (SIM-Karte) hin- und herschiebt, um das Gerät funktionsfähig zu machen, der benutzt dieses Telefon bereits und muss ein Bußgeld zahlen.
OLG Hamm
Urteil vom 23.1.2007
AZ: 2 Ss OWi 25/07