Vier Fahrer stürzten damals. Ein 33-Jähriger wollte dem LKW-Außenspiegel ausweichen, wurde aber vom Aufbau des Getränkelasters erfasst und tödlich am Kopf verletzt. Der Mann starb am Unfallort. Jetzt wurde der LKW-Fahrer vor Gericht wegen fahrlässiger Körperverletzung und fahrlässiger Tötung angeklagt. Die Staatsanwaltschaft warf ihm vor, nicht auf den entgegenkommenden Verkehr geachtet zu haben.
Das Gericht entschied auf eine zehnmonatige Bewährungsstrafe und verzichtete auf einen Führerscheinentzug. Medienberichten zufolge erklärte der Richter, der Getränkelaster habe auf der sechs Meter breiten Deichstraße bei Gegenverkehr nicht überholen dürfen, der Fahrer habe aber die Breite seines LKW falsch eingeschätzt.
Mit dem Urteil folge das Amtsgericht dem Antrag der Staatsanwältin. Diese sagte, man habe dem Mann weder erhöhte Geschwindigkeit nachweisen können, noch gehe es hier darum, ein Exempel zu statuieren. Im Saal beteuerte der Fahrer offenbar unter Tränen, wie leid ihm sein Verhalten tue. Er habe einen Riesenfehler gemacht, den er nie wieder gutmachen könne. Offenbar hatte er mehrfach am Unfallort versucht, den Verletzten zu helfen, wurde aber zurückgewiesen.
Amtsgericht Hamburg-Bergedorf
Urteil vom 14.8.2013