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Höhere Spesen für Lkw-Fahrer

29.01.2020 10:00 Uhr | Lesezeit: 2 min
Höhere Spesen für Lkw-Fahrer
Die Verpflegungspauschalen für lange Touren wurden erhöht
© Foto: picture-alliance/dpa/Eibner-Pressefoto

Mehr Geld bei langen Touren: Wer länger als acht Stunden dienstlich unterwegs ist, bekommt eine höhere Verpflegungspauschale

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Wer länger als acht Stunden am Tag beruflich in Deutschland unterwegs ist, bekommt seit dem 1.1.2020 mehr Geld, um seine Mehraufwendungen ausgleichen zu können. Die Verpflegungspauschalen (auch "Spesen" genannt) sind von zwölf auf 14 Euro gestiegen, wenn die Abwesenheit über acht Stunden liegt. Das gilt auch für den An- und Abreisetag. Für einen kompletten Tag, also 24 Stunden Abwesenheit, beträgt der Pauschalsatz nun 28 Euro (zuvor 24 Euro).

Das Bundesfinanzministerium hat zudem - wie jedes Jahr - zum 1.1. die Pauschalen für Auslandsreisen angeglichen; die Übersicht über alle Länder finden Sie in den anhängen Tabellen zum Download (Jahre 2020, 2019, 2018).

Lkw-Fahrern wurde die Steuererklärung leichter gemacht. Bislang mussten Fahrer bei  Übernachtungen im Fahrzeug die Kosten fürs Duschen, die Toilettennutzung oder auch Parkkosten einzeln nachweisen oder sie schätzen; bis zu fünf Euro am Tag wurden bei der Schätzung anerkannt.

Für Übernachtungen ab 1.1.2020 erkennt der Fiskus künftig pauschal 8 Euro an. Belege müssen dafür nicht mehr gesammelt werden. Wer höhere Kosten hat, kann und muss sie einzeln nachweisen.  

Unternehmer sind nicht dazu verpflichtet, ihren Mitarbeitern "Spesen" oder Übernachtungskosten zu ersetzen. Wer vom Chef kein Geld bekommt, kann die genannten Pauschalsätze in der Steuererklärung des Folgejahres geltend machen.

Alle Formulare für Ihre Steuererklärung 2018 und 2019 finden Sie im Formular-Management-System (FMS) der Bundesfinanzverwaltung unter www.formulare-bfinv.de

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KOMMENTARE


Kurt Derpmanns

29.01.2021 - 09:15 Uhr

Die beste Personal Werbung, also das sich überhaupt noch jemand dazu bereit erklärt, einen LKW, ganz besonders im Fernverkehr zu fahren, wäre doch das Fahrpersonal langsam mal von dem Sack voll Problemen zu befreien. Dazu gehört auch eine Selbst-Verpflichtung der Unternehmen, SPESEN ZU ZAHLEN. Welcher Fernverkehrs Fahrer hat die Zeit für eine Steuerklärung (jaja,ist angeblich in 5 Minuten gemacht) ??? Natürlich ist dies für jemand mit nem 8 Stunden Schreibtisch-Job, der alles brav in Akten-Ordnern abgeheftet hat, nicht zu vermitteln.


Harald

27.03.2021 - 19:24 Uhr

Frage: Gilt dies auch für 450€ Jobber?


FRANK

27.04.2021 - 20:00 Uhr

Ich lache da mal als Beschäftigter in einem Kleinbetrieb. 11 Stunden (wer bei mir fleißig ist.. ) Und da brauch mir jetzt keiner kommen dann such dir nen anderen Job. SOZIALVORSCHRIFTEN werden in der Branche dermaßen missachtet und unterwandert, aber niemand unternimmt etwas. Hauptsache das Staatssäckel wird gefüllt , sag nur BKrFQ......


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