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Im Stau aufgefahren: Bußgeld

Im Stau aufgefahren: Bußgeld
Mehr Glück als Verstand hatte der Unfallverursacher bei dem Stau-Unfall auf der A7
© Foto: chris-m/Fotolia

Wer aus Unachtsamkeit auf ein Stauende auffährt, obwohl es zuvor Hinweise auf eine Gefahrenstelle gegeben hat, muss wegen dieser fahrlässigen Verkehrsordnungswidrigkeit mit einer Geldbuße rechnen.


Datum:
02.12.2017
Autor:
Redaktion TRUCKER
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In dem vor dem Oberlandesgericht Celle verhandelten Fall war der Unfallverursacher mit seinem Lkw auf der A 7 unterwegs gewesen, als sich ein Stau auf der rechten Fahrbahn bildete. Obwohl der vorausfahrende Lkw seine Geschwindigkeit auf unter 40 Stundenkilometer reduziert und das Warnblinklicht eingeschaltet hatte, fuhr der beklagte Fahrer ungebremst mit 80 Stundenkilometern auf den Lkw des Vordermanns auf.

Verurteilt wurde er zu einer Geldstrafe in Höhe von 165 Euro wegen unangepasster Geschwindigkeit gemäß Paragraf 3 der Straßenverkehrsordnung.

Gefahrenstellen könnten nicht nur durch Verkehrszeichen angekündigt werden, sondern auch durch das Verhalten anderer Verkehrsteilnehmer, erklärten ihm die Richter. Wer diese Anzeichen missachte, begehe eine fahrlässige Ordnungswidrigkeit. Das Bußgeld fiel in diesem Fall höher aus als der übliche Regelsatz, weil ein erheblicher Sachschaden vorlag und der Lkw-Fahrer den Behörden schon in der Vergangenheit mit Verkehrsverstößen aufgefallen war.

Oberlandesgericht Celle
Beschluss vom 21.9.2016
Aktenzeichen 2 Ss (OWi) 263/15

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