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Keine Selbstjustiz im Straßenverkehr!

20.09.2017 08:00 Uhr
Keine Selbstjustiz im Straßenverkehr!
Erfahrungsgemäß bringt es nichts, sich über andere Verkehrsteilnehmer aufzuregen
© Foto: Minerva Studio/Fotolia

Gesamtschuld, wenn es wegen einer privaten "Verkehrserziehungsmaßnahme" kracht.

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Wer anderen Verkehrsteilnehmern eine Lektion erteilen will und mit seinem Handeln einen Unfall verursacht, muss damit rechnen, die alleinige Schuld zu tragen. Ein Autofahrer wurde dementsprechend vom Amtsgericht Solingen (Aktenzeichen 13 C 427/15) als Gesamtschuldner verurteilt, weil er einen Auffahrunfall provoziert hatte.

Nach Angaben der Deutschen Anwaltshotline war eine Autofahrerin innerorts unter Einhaltung des Tempolimits unterwegs gewesen. Dem Fahrer des nachfolgenden Fahrzeugs war das wohl zu langsam. Kurz vor einer roten Ampel überholte er und scherte nur knapp vor der Fahrerin wieder rechts ein.

Die Fahrerin verdeutlichte ihre Empörung mit Handzeichen, woraufhin der Überholende ausstieg und die Frau zur Rede stellen wollte. Sie ließ sich jedoch nicht auf die Diskussion ein. Bei Grün fuhr der Mann schließlich kurz an, kam dann aber ohne ersichtlichen Grund sofort wieder abrupt zum Stehen und es krachte.

Das Amtsgericht Solingen sprach dem provokativen Fahrer nun die Gesamtschuld zu. Die Sorgfaltspflicht der Autofahrerin beim Anfahren bedürfe hier keiner Beurteilung, da Akte der Selbstjustiz im Straßenverkehr grundsätzlich zu verurteilen seien.

Wer absichtlich eine Vollbremsung hinlegt, um nachfolgende Verkehrsteilnehmer zu maßregeln, haftet für die Folgen eines Auffahrunfalls zu hundert Prozent.

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