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LuRZ: Jeder Verstoß ist eine Einzeltat

21.05.2014 08:00 Uhr
LuRZ: Jeder Verstoß ist eine Einzeltat
Diese Fahrer am Skandinavienkai in Lübeck halten gerade ihre Ruhezeit
© Foto: Picture Alliance/Jens Büttner

Mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeit LuRZ sind keine Gesamttat, auch nicht innerhalb des Zeitraums von 28 Tagen, urteilte der Bundesgerichtshof BGH.

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Werden bei einer Kontrolle mehrere Verstöße gegen die Lenk- und Ruhezeiten festgestellt, handelt es sich in der Regel um mehrere einzelne Taten, so der Bundesgerichtshof. Ein LKW-Fahrer muss Aufzeichnungen für 28 Tage mit sich führen, damit die Einhaltung der Lenk- und Ruhezeiten überprüft werden kann. Werden dabei mehrere Verstöße festgestellt, sind dies in der Regel jeweils unterschiedliche Taten, die auch jeweils unterschiedlich und jede für sich geahndet werden. Allein dadurch, dass sie in einem Kontrollzeitraum begangen worden sind, werden sie nicht zu einer einheitlichen Tat, was zu nur einer Strafe führen würde. Ob eine Tateinheit vorliegt, ist anhand anderer Kriterien zu beurteilen.

Bundesgerichtshof
Beschluss vom 12.9.2013
Aktenzeichen 4 StR 503/12

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