-- Anzeige --

Mindestabstand bei Geschwindigkeitsmessung

29.07.2012 08:00 Uhr
Mindestabstand bei Geschwindigkeitsmessung
Eine Geschwindigkeitsmessung nur 80 Meter hinter dem Verkehrsschild kann durchaus Gültigkeit haben.
© Foto: dapd/Roberto Pfeil

Eine nur 80 Meter hinter dem Verkehrsschild durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle kann verwertet werden, wenn sich dort ein Unfallschwerpunkt befindet.

-- Anzeige --

Eine nur 80 Meter hinter dem Verkehrsschild durchgeführte Geschwindigkeitskontrolle kann verwertet werden, wenn sich dort ein Unfallschwerpunkt befindet, so das Oberlandesgericht Celle.

Zwar besagt die in Niedersachsen geltende Verwaltungsvorschrift, dass eine Messung erst 150 Meter hinter einer Geschwindigkeitsbegrenzung erfolgen darf. Die Richter führten hierzu jedoch aus, dass derartige Richtlinien keine Gesetzeskraft haben. Sei eine Gefahrenstelle vorhanden, so obliege es grundsätzlich der Verkehrsbehörde, anhand der Gegebenheiten vor Ort zu entscheiden, an welcher Stelle genau die Messstation eingerichtet wird.

Ein Kraftfahrer habe seine Geschwindigkeit zudem grundsätzlich so einzurichten, dass er bereits beim Passieren eines die Geschwindigkeit regelnden Verkehrszeichens das vorgeschriebene Tempo einhalten kann.

§ Oberlandesgericht Celle Beschluss vom 25.7.2011 Aktenzeichen: 311 SsRs 114/11

www.oberlandesgericht-celle.niedersachsen.de

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.