-- Anzeige --

Prozess gewonnen dank Minikamera

04.02.2018 08:00 Uhr
Prozess gewonnen dank Minikamera
Laut Juniorchef Matthias Fischer hat es sich gelohnt, die Lkw mit Dashcams auszurüsten
© Foto: Andre Gieße

Die Spedition Fischer Transport hat jüngst eine obergerichtliche Entscheidung erstritten, die wegweisend sein könnte: Dashcams im Lkw sind bei bestimmten Anlässen als Unfallbeweismittel zulässig.

-- Anzeige --

Dürfen Aufnahmen einer Dashcam bei Verkehrsunfällen als Beweismittel verwendet werden? Diese Frage beschäftigte in der jüngeren Vergangenheit vermehrt deutsche Gerichte. Im August hat nun erstmals eine höhere Instanz entschieden, dass Dashcam-Videos zu bestimmten Anlässen in einem Zivilprozess zulässig sind, um den Ablauf eines Verkehrsunfalls rekonstruieren und die Schuldfrage klären zu können. Das Oberlandesgericht Nürnberg bestätigte in seinem sogenannten Hinweisbeschluss ein vorheriges Urteil des Landgerichts Regensburg (Aktenzeichen: 13 U 851/17).

IN DER SACHE STAND ES ZUNÄCHST AUSSAGE GEGEN AUSSAGE

Im aktuellen Fall hatte ein Pkw-Fahrer gegen die Spedition Anton Fischer Transport aus Furth im Wald geklagt. Anlass war ein Streit über die Schadenabwicklung nach einem Unfall, in den der Kläger und ein Fahrer des Familienunternehmens verwickelt waren. Im März 2016 war einer der über 25 Jumbo-Wechselbrücken-Hängerzüge von Fischer auf der A 5 kurz vor der Ausfahrt Karlsruhe-Mitte auf den Pkw des Klägers aufgefahren. Den Sachschaden von rund 15.000 Euro am Pkw sollte die Spedition nun ersetzen. Der Fahrer behauptete, er habe verkehrsbedingt abbremsen müssen, der Lkw-Fahrer hinter ihm sei zu schnell und mit zu geringem Abstand unterwegs gewesen und deshalb allein schuldig.

Doch laut dem Lkw-Lenker lief das Ganze völlig anders ab: Demnach war der Pkw, nachdem er den Lkw zunächst überholt hatte, plötzlich von der linken über die mittlere auf die rechte Spur gewechselt und hatte abrupt bis zum Beinahestillstand gebremst, um die Abfahrt zu erwischen. Trotz Blitzreaktion und Ausweichmanöver sei der Unfall unvermeidbar gewesen.

Die Auswertung einer Dashcam-Aufzeichnung aus dem Fischer-Lkw durch einen Sachverständigen ergab, dass letztere Version zutreffend war. Die Klage wurde am 28.3.17 vom Landgericht Regensburg abgewiesen (Aktenzeichen: 4 O 1200/16). Auch im Berufungsverfahren vor dem Oberlandesgericht Nürnberg scheiterte der Mann. Laut OLG hat das Landgericht zu Recht seinem Urteil die Bilder der Minikamera zugrunde gelegt und die Klage abgewiesen. Denn im Zivilprozess gehe es nur um die Verwertung relevanter Szenen zum Unfallhergang und nicht um deren Beurteilung. Auch dürften die Bilder verwendet werden, obwohl sie neben dem Unfallgeschehen Fahrzeuge von anderen Verkehrsteilnehmern zeigten. Die Aufnahmen richteten sich nicht gegen einzelne Personen; die im Fahrzeug sitzenden Personen seien praktisch nicht erkennbar.

OHNE DASHCAM WÄRE DIE SPEDITION ZU UNRECHT VERURTEILT WORDEN

Besonders betonte der 13. Zivilsenat in Nürnberg, dass es im Rahmen einer Interessen- und Güterabwägung zu klären sei, ob die Aufzeichnungen verwertet werden dürften oder nicht. Vor allem dann, wenn andere zuverlässige Beweismittel - wie hier - nicht zur Verfügung stünden. In diesem Fall überwog das Interesse des Beweisführers (der Spedition) an effektivem Rechtsschutz und dem Anspruch auf rechtliches Gehör das Interesse des Unfallgegners an dessen Persönlichkeitsrecht. Ohne die Dashcam-Aufnahmen wäre die Spedition Fischer auf der Grundlage unwahrer Behauptungen zu Unrecht verurteilt worden, stellten die Richter klar. Dies habe Vorrang gegenüber dem sehr geringfügigen Eingriff in die Intim- oder Privatsphäre des Pkw-Fahrers durch eine kurzzeitige und anlassbezogene Dokumentation seines Fahrverhaltens. Nach den Ausführungen des Gerichts zog der Kläger seine Berufung schließlich zurück.

KAMERA SPEICHERT NUR BEI EINER STARKEN ERSCHÜTTERUNG

Ist mit dem Beschluss nun klar, dass jederzeit und überall Aufzeichnungen mit einer Minikamera im Lkw gemacht werden und verwertet werden dürfen? Nein. Ein wichtiges Argument "pro Dashcam" in diesem Verfahren war, dass die Kamera im Fischer-Lkw die gefilmten Aufnahmen nicht permanent speicherte, sondern nur bei starken Erschütterungen, etwa durch Bremsmanöver, aufzeichnete. "Sie läuft bei uns zwar ständig mit, dokumentiert aber nur Sequenzen 20 Sekunden vor und zehn Sekunden nach einem auslösenden Ereignis", erklärt Juniorchef Matthias Fischer dazu. Dafür müsse man praktisch schon in den Gurten hängen.

2013 schon hatte die Spedition alle ihre Lkw mit einem der rund 250 Euro teuren Geräte ausgestattet. Der Vorschlag kam damals vom Versicherungsmakler des Betriebs, der aufgrund dieser Zusatzausstattung günstigere Konditionen bei der Kfz-Police aushandeln konnte.

Seither schickt Matthias Fischer bei Schäden am Lkw standardmäßig die Dashcam-Bilder mit an die Versicherung. "Mindestens einmal im Jahr sind wir froh, dass wir dieses Beweismittel haben", berichtet er. Die Investition habe sich längst amortisiert, nicht nur durch den aktuellen Unfall, in dem der geforderte Schadensersatz über rund 15.000 Euro abgewehrt werden konnte und außerdem die gegnerische Kfz-Versicherung den Schaden am Lkw in Höhe von rund 8400 Euro begleichen musste.

KEIN ALLGEMEINGÜLTIGES URTEIL, ABER ANDERE GERICHTE KÖNNTEN FOLGEN

Zwar gibt die Entscheidung des Oberlandesgerichts Nürnberg keine endgültige Rechtssicherheit beim Einsatz von Dashcams im Lkw. Die bisherigen Entscheidungen kleinerer Gerichte diesbezüglich sind widersprüchlich. Aktuell ist der Fischer-Fall aber die bedeutsamste Rechtsprechung zu diesem Thema. Amts- und Landgerichten liefert sie zumindest Anhaltspunkte, unter welchen Umständen auch andere Fuhrunternehmen auf die Bilder der Minikameras als Unfallbeweismittel vertrauen dürfen.

Unter Experten ist umstritten, in welche Richtung sich die Rechtsprechung entwickelt. Datenschutz und Persönlichkeitsrechte gewinnen zwar an Bedeutung, aber vieles spricht auch für die Kameras.

-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.