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Rechtsgutachten: Tiroler Nachtfahrverbot ist EU-rechtswidrig

21.09.2021 13:02 Uhr | Lesezeit: 2 min
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Die diversen Maßnahmen des Landes Tirols zur Eindämmung des Lkw-Verkehrs auf der Brenner-Autobahn sorgen für Ärger im Transportgewerbe. Jetzt steht das Nachtfahrverbot in der Kritik 
© Foto: Sven Hoppe/dpa/picture-alliance

Auf einer Pressekonferenz in Rom wurde heute ein neues Gutachten von Professor Peter Hilpold zum Nachtfahrverbot für Lkw in Tirol vorgestellt. Demnach ist dieses Fahrverbot rechtswidrig.

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Das Tiroler Nachtfahrverbot für Lkw verstößt gegen EU-Recht. Zu diesem Ergebnis kommt ein Gutachten des Dozenten für Europarecht an der Universität Innsbruck, Professor Peter Hilpold. Das Gutachten wurde heute im Rahmen einer Pressekonferenz in Rom vorgestellt.

Das zum 1. Januar 2021 verschärfte Nachtfahrverbot in Tirol verbietet allen dieselbetriebenen Lkw in den Nachtstunden die Durchfahrt. Einzig LNG-Lkw – und noch nicht auf dem Markt verfügbare Wasserstoff- und Elektro-Lkw – dürfen laut Tiroler Verordnung noch im Transit verkehren. Anders sieht es hingegen beim Tiroler Ziel- oder Quellverkehr aus: Hier dürfen alle Euro-6-LKW – auch jene der ersten Generation – ohne Beschränkungen verkehren. 

Nachtfahrverbot führt nicht zu einer Verbesserung der Luftreinheit 

„Das Fahrverbot zielt einzig auf den Transitverkehr ab und es ist nicht ersichtlich, wie ein Totalverbot in den Nachtstunden das Ziel der Luftreinheit erreichen sollte“, sagte Hilpold. Der Güterverkehr würde aufgrund fehlender Alternativen auf die Tagstunden ausweichen. Somit würde es zu mehr Verkehrsaufkommen, Stop-and-Go-Verkehren und Stau kommen. „Damit ist der Luftgüte in Tirol nicht geholfen – ganz im Gegenteil“, sagte der Rechtsexperte.

An der Präsentation des Gutachtens nahm auch Markus Ferber teil, verkehrspolitischer Sprecher der CSU-Gruppe im Europäischen Parlament. „Ich habe immer daran gezweifelt, dass das Nachtfahrverbot EU-rechtskonform ist. Das Gutachten bestätigt nun meine Annahme“, sagte der Europaabgeordnete.

Europaabgeordneter Ferber kritisiert die EU-Kommission und fordert diese zum Handeln auf

Es könne in einem gemeinsamen Binnenmarkt nicht sein, dass eine einzelne Region ohne Absprache mit den Nachbarn den freien Warenverkehr – eine der Grundfreiheiten der EU – dermaßen limitiere. Deshalb forderte Ferber: „Die EU-Kommission muss handeln und geltendes Unionsrecht endlich durchsetzen - wenn es sein muss, auch mit einem Vertragsverletzungsverfahren gegen Österreich."

Ferber kritisierte die Gleichgültigkeit der EU-Kommission gegenüber den Tiroler Rechtsbrüchen: „Das untergräbt die Glaubwürdigkeit der Kommission, die sich sonst gern als Hüterin von Recht und Gesetz gibt. Ständig werden von Deutschland und Italien gemeinsame Lösungen gefordert, das Land Tirol hält aber an seinen einseitigen Verboten fest und verschärft diese stetig“, so der CSU-Politiker. 

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