Besteht nach einem Unfall aufgrund eines hierbei erlittenen Schleudertraumas über Wochen Arbeitsunfähigkeit, kann ein Schmerzensgeld von 2000 Euro angemessen sein. Dies gilt auch dann, wenn der Unfall nur fahrlässig verursacht worden ist, so das Amtsgericht München.
Die geschädigte Person erlitt bei einem nur fahrlässig verursachten Unfall ein Halswirbelsäulen-Schleudertrauma, eine ISG-Blockade und Beeinträchtigungen der Lendenwirbelsäule. Der Unfall hatte sich im Dezember 2011 ereignet; bis Februar 2012 waren täglich Schmerzmittel erforderlich, bis Januar 2013 eine orthopädische Behandlung. Obwohl Schmerzensgeldbeträge regelmäßig bei derartigen Verletzungen nicht besonders hoch ausfallen, hielt das Gericht hier den Betrag von 2000 Euro für erforderlich. Durch das Schmerzensgeld soll eine Wiedergutmachung und Erleichterung für Beeinträchtigungen, die infolge der Verletzungen entstanden, geschaffen werden. In Anbetracht der Dauer der Einschränkungen musste ein höheres Schmerzensgeld gezahlt werden.
§ Amtsgericht München
Urteil vom 29.01.2013
Aktenzeichen 332 C 21014/12
www.justiz.bayern.de/gericht/ag/m