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Telefonkosten absetzen

27.03.2013 08:00 Uhr
Telefonkosten absetzen
Telefonkosten können unter Umständen von der Steuer abgesetzt werden.
© Foto: Jens Köhler/dapd

Bei längerer Abwesenheit zählen Telefonkosten als beruflicher Mehraufwand.

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Ist jemand dienstlich mehr als eine Woche im Ausland unterwegs, kann er private Telefonkosten steuerlich geltend machen. Geklagt hatte ein Marinesoldat im Auslandseinsatz, der 252 Euro Telefonkosten für private Gespräche am Wochenende mit der Lebensgefährtin und der Familie geltend machen wollte. Dies durfte er schließlich. Denn bei einem mehr als eine Woche dauernden Auslandsaufenthalt kann man auch die notwendigen privaten Dinge nicht mehr ohne solche Telefonate regeln. Die Kosten können als beruflicher Mehraufwand geltend gemacht werden, obwohl sie grundsätzlich als Kosten der privaten Lebensführung keine steuerliche Bedeutung hätten.

Bundesfinanzhof
Urteil vom 12.12.2012
Aktenzeichen: VI R 50/10

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