Ein Urteil vom 18.1.17 des Amtsgerichts Grimma gegen einen Lkw-Fahrer wegen fahrlässiger Tötung und mehrfacher fahrlässiger Körperverletzung ist jetzt rechtskräftig. Weder der Angeklagte noch dessen Verteidiger oder die Staatsanwaltschaft hätten gegen den Urteilsspruch die möglichen Rechtsmittel eingelegt, teilte das Gericht mit.
Der Lkw-Fahrer war für schuldig erklärt worden, im Mai 2015 auf der Autobahn 14 (Dreieck Nossen-Magdeburg) einen Massenunfall verursacht zu haben, bei dem ein Beteiligter starb und fünf weitere Menschen teils schwer verletzt wurden. Zeitungsberichten zufolge soll der damals 38-Jährige mit etwa 70 km/h in ein Stauende gefahren sein. Offenbar habe er viereinhalb Sekunden Zeit zum Reagieren gehabt, aber nur zwei genutzt.
Für sein Verhalten verurteilte ihn das Amtsgericht zu einer Gefängnisstrafe von zwölf Monaten auf Bewährung sowie zu einer Geldstrafe von 500 Euro.