-- Anzeige --

Verhaltenstipps bei Unfall: Nur nicht verplappern

17.10.2015 08:00 Uhr
Verhaltenstipps bei Unfall: Nur nicht verplappern
Außer den Personalien sollte man zunächst keine Angaben bei der Polizei machen
© Foto: Chromorange

Wer sich nach einem Bagatell-Unfall richtig verhält, hat später vor Gericht deutlich bessere Karten.

-- Anzeige --

Eigentlich war die Sache klar: Thomas B., Fahrer eines Entsorgungsunternehmens in Stuttgart, stand mit seinem nagelneuen Mercedes Arocs Absetzer in einer Hofeinfahrt. Er hatte gerade einen leeren Container ab- und einen vollen Container aufgeladen. Nun geht's zurück. Immer noch nieselt es leicht, es ist wenig Verkehr. Thomas will in die Einbahnstraße einfahren, fährt sehr vorsichtig aus dem Hof. Der Gehweg, der Radweg, die Straße: frei. Konzentriert schaut Thomas nach links in die Einbahnstraße und fährt los.

Dann knallt es. Thomas durchfährt der Schreck wie ein Blitz. Er ist fassunglos: ein VW Golf hat mit seiner Breitseite die Vorderseite des Arocs touchiert. Das Fahrzeug ist wie aus dem Nichts erschienen. Den hatte er absolut nicht wahrgenommen. Er springt aus dem Fahrerhaus und inspiziert seinen Truck. Nicht viel zu sehen; im Lack eine kleine "Schürfwunde", vielleicht auch eine Delle. Die Beifahrertür vom Golf dagegen ist ziemlich hinüber. Der Golf-Fahrer ist ebenfalls ausgestiegen.

Thomas fragt sofort nach der Versicherung des Fahrers. Dann sagt er, dass er nichts gesehen hat, dass es ihm furchtbar leid täte und dass er noch nie einen Unfall gehabt habe. Der Golffahrer, ein älterer Mann mit Cordhose, hält sich bedeckt. Er meint nur, er wolle auf jeden Fall, dass die Polizei kommt.

Die Streife ist zwanzig Minuten später vor Ort. Ein freundlicher Polizist belehrt Thomas darüber, dass er eben beim Ausfahren aus einer Hofeinfahrt auf eine stark befahrene Straße ganz besonders vorsichtig sein müsse. Nun könne man halt nichts machen - ob er mit einem Verwarnungsgeld von 35 Euro einverstanden sei? Thomas nickt und geht geknickt zu seinem Lkw.

Drei Wochen später bekommt Thomas Post. Der Anwalt des Golffahrers verlangt 5345,90 Euro von ihm respektive vom Haftpflichtversicherer des Arocs. Für eine neue Tür, einen neuen Kotflügel, das Lackieren der Motorhaube, einen Leihwagen, Wertverlust und Schmerzensgeld. Doch um es vorwegzunehmen: Am Ende musste Thomas B. keinen Cent bezahlen.

Thomas schaltete einen Anwalt ein. Der und der gegnerische Anwalt schrieben zunächst hin und her. Als man sich aber nicht einigen konnte, ging die Sache vor Gericht.

Bei der Verhandlung wirkte der Richter gelangweilt. Die Sache sei doch klar: Thomas B. habe beim Einscheren in die Vorfahrtsstraße nicht aufgepasst. Darum müsse er den von ihm verursachten Schaden bezahlen. Ganz einfach. Schließlich habe Thomas B. sein Fehlverhalten selbst gestanden, indem er das Verwarnungsgeld von 35 Euro widerspruchslos gezahlt habe. Außerdem habe der Polizist im Protokoll geschrieben, dass er dem Vorwurf, er müsse hier besonders aufpassen, nicht widersprochen habe. Schließlich habe es an diesem Tag laut Wetterdienst in Strömen geregnet. Da sei die Sicht besonders schlecht gewesen, da müsse man noch vorsichtiger sein. Zeugen gäbe es keine. Der geltend gemachte Schaden müsse daher voll bezahlt werden.

Thomas Anwalt versuchte sein Bestes, um seinen Mandanten zu entlasten. Thomas B. sei sehr aufgeregt gewesen und nur darum habe er sofort und ohne Widerspruch bezahlt. Der Polizist habe keinen Zweifel daran gelassen, dass Thomas B. Schuld habe - dagegen habe er sich nicht wehren können. Es habe auch Zeugen gegeben, diese seien aber später nicht mehr greifbar gewesen. Außerdem habe es nicht in Strömen geregnet, es habe nur leicht genieselt. Die Sicht sei gut gewesen.

Der Anwalt führte weiter aus, dass Thomas B. sich sicher gewesen sei, dass die Straße frei war. Außerdem informierte er den Richter darüber, dass der geltend gemachte Schaden viel zu hoch sei. Thomas B. habe nur die Beifahrertür getroffen, Kotflügel und Motorhaube seien aber gar nicht beschädigt worden. Leider habe man am Unfallort keine Fotos gemacht.

Umsonst. Der Richter ließ sich von diesen Ausführungen nicht überzeugen. Thomas B. wurde verurteilt zur Zahlung von 5354,90 Euro - und das noch plus Gerichts- und Anwaltskosten.

Thomas' Anwalt wollte dies nicht hinnehmen. Er legte Einspruch gegen das Urteil ein - und in der zweiten Instanz wendete sich das Blatt. Denn inzwischen hatte der Anwalt per Zeitungsanzeige eine Zeugin des Vorfalls gefunden. Eine ältere Dame, die gerade mit ihrem Hund spazieren ging, als Thomas B. in die Beifahrertür des Golfs fuhr, hatte sich in der Anwaltskanzlei gemeldet. Sie wurde zur Gerichtsverhandlung geladen und ihre Aussage war eindeutig: Der Golf sei schon an der Hofeinfahrt vorbeigefahren gewesen, als er plötzlich scharf bremste und rückwärts in Richtung einer freien Parklücke ein Stück vor der Einfahrt einscheren wollte. Auf den aus der Einfahrt kommenden Lkw habe er wohl nicht geachtet. Dann habe es geknallt. Thomas B. habe den Golf nicht sehen und die Absichten des Fahrers, der rückwärts in der Einbahnstraße fuhr, nicht erahnen können.

Die Richter der zweiten Instanz entschieden den Fall nun neu. Sie schlugen vor, dass jeder seinen eigenen Schaden zahle und die Angelegenheit damit erledigt sei. Der Golffahrer musste sogar noch ebenfalls 35 Euro Buße zahlen, dann war alles vorbei.

EINSCHÄTZUNG: Bei der Beurteilung des Falls im Nachgang wird klar: Thomas B. hat viele Fehler gemacht! Dem Richter, der sich vier Monate später einen ihm völlig fremden Sachverhalt vorstellen musste, blieb gar nichts anderes übrig, als ihn zu verurteilen. Im Folgenden stehen die wichtigsten Verhaltensregeln nach einem Bagatellunfall - nachdem die Unfallstelle abgesichert wurde.

ZEUGEN: Das Erste, was man machen sollte, nachdem es geknallt hat, ist das Notieren der Adressen oder Telefonnummern von Zeugen. Die sind als Erstes verschwunden. Entweder schnappt man sich Zettel und Bleistift und schreibt schnell die Adressen auf oder man notiert sich im Smartphone die Telefonnummer. Keinesfalls sollte man anfangen, mit mutmaßlichen Zeugen zu diskutieren. Das hält viel zu lange auf. Außerdem rutscht einem dabei schnell ein "Geständnis" oder eine Aussage heraus, die einem später nachteilig vorgehalten werden kann. Schließlich sollte man nicht zwischen "eigenen" und "gegnerischen" Zeugen versuchen zu unterscheiden. Das kann man alles später noch überdenken, wenn es überhaupt auf Zeugenaussagen ankommt.

AUSSAGEN: Am besten sagt man nichts. Auch nicht, wenn wegen der Aufregung das Bedürfnis, alles zu erklären und über die Verkehrslage allgemein und im Besonderen zu diskutieren, in einer solchen Situation verständlicherweise groß ist. Auch den netten und verständnisvollen Polizisten sollte man außer den Personalien (Name, Adresse und Versicherungsnummer) nichts weiter mitteilen. Sie sind in Gesprächsführung geschult und notieren anschließend alles im Protokoll. Von den so dokumentierten Aussagen kommt man später im Prozess kaum wieder herunter.

DIE NUMMER "1" IST SCHULD, ALSO BESSER AN NUMMER "2" STEHEN

Entscheidend dabei ist auch, wer in der Unfallskizze als Beteiligter zu 1) und als Beteiligter zu 2) eingetragen wird. Es gilt die ungeschriebene Regel: Die Nr. 1) war nach Meinung der Polizisten vor Ort der Schuldige! Auch anderen Beteiligten, die einen mit neugierigen Fragen löchern - der Abschleppwagenfahrer, der Passant oder auch Sanitäter - sollte man keinesfalls sein Herz ausschütten. Die stehen später unter Eid vor Gericht und erzählen von Ihrem "Geständnis"!

Besondere Umstände der Situation sollte man aber unbedingt sofort der Polizei mitteilen und darauf drängen, dass sie protokolliert werden. Beispielsweise Angaben zum Wetter, eine ausgefallene Ampel, ein unklares Verkehrsschild oder auch Behinderungen durch eine Baustelle sowie andere Fahrzeuge etc. Solche Sachen lassen sich später kaum nachvollziehen. Dabei sollte man möglichst nichts bewerten, sondern einfach nur darauf hinweisen. Das reicht schon.

VERWARNUNGSGELD: Ob man direkt vor Ort das angebotene Verwarnungsgeld zahlt oder nicht, hängt von der konkreten Situation ab. Manchmal wird es dadurch günstiger. Aber in der Tat werten Richter später das freiwillige Zahlen gerne als "Geständnis". Die Polizisten wollen die Sache gerne gleich erledigen und bieten "wohlwollend" eine günstige Strafe an. Davon sollte man sich nicht beeindrucken lassen und darauf vertrauen, dass später alles noch in Ruhe geprüft werden kann.

FOTOS: Der entscheidende Fehler bei Unfällen ist oft, dass keine oder die falschen Fotos gemacht werden. Die Polizei fotografiert gerne die Gesamtsituation mitsamt der Verkehrsschilder und der Straßenführung. Nicht fotografiert wird regelmäßig der Schaden. Viel zu oft werden später im Prozess Beulen und Kratzer angegeben, die schon vor dem Unfall vorhanden waren. Das kann man im Zweifel nur mit aktuellen Fotos vom Unfallort widerlegen.

SONSTIGES: Man sollte niemals behaupten, man habe Glück gehabt und nichts abbekommen. Das kann man als Laie vor Ort auch gar nicht beurteilen. Man sollte sich immer vorbehalten, das eigene Fahrzeug später noch untersuchen zu lassen. Stellt sich später heraus, dass die Unfallursache nicht zu klären ist, beenden Richter die Sache gerne mit der "gegenseitigen Aufhebung" - jeder trägt seinen eigenen Schaden selbst. Das geht natürlich nur, wenn man auch einen eigenen Schaden hatte.

FAZIT: Wichtig ist, vor Ort so wenig wie möglich zu diskutieren oder zu mutmaßen. Letztlich kann man in einer solchen aufgeregten Situation wirklich nicht alles sofort übersehen und richtig einschätzen. Schläft man eine Nacht darüber, wird oft vieles klarer. Die einen Unfall aufnehmenden Polizisten haben mit einer "verweigerten Aussage" auch kein Problem. Das bedeutet zwar für sie mehr Arbeit und Papierkram und keine schnelle Erledigung. Dennoch ist es Routine. Denn die Möglichkeit zu schweigen und die vorherige Besprechung mit einem Anwalt ist das gute Recht eines jeden Verkehrsteilnehmers. Das sollte man daher auch ohne schlechtes Gewissen in Anspruch nehmen.

DIE TIPPS IN KÜRZE DIE TIPPS IN KÜRZE

  • Immer erst Unfallstelle absichern
  • Persönliche Angaben + Versicherungsdaten der Unfallbeteiligten notieren bzw. der Polizei bekannt geben
  • Fotos (Unfallort, Schäden) machen
  • Kein vorschnelles Urteil über den eigenen Schaden abgeben
  • Besondere Umstände (Stau, Wetter, etc.) im Verkehr protokollieren lassen
  • Keine Eingeständnisse, keine Mutmaßungen und keine Diskussionen vor Ort abgeben/führen
-- Anzeige --
-- Anzeige --
-- Anzeige --

KOMMENTARE


SAGEN SIE UNS IHRE MEINUNG

Die qualifizierte Meinung unserer Leser zu allen Branchenthemen ist ausdrücklich erwünscht. Bitte achten Sie bei Ihren Kommentaren auf die Netiquette, um allen Teilnehmern eine angenehme Kommunikation zu ermöglichen. Vielen Dank!

-- Anzeige --

WEITERLESEN




NEWSLETTER

Newsletter abonnieren und keine Branchen-News mehr verpassen.


TRUCKER – Das Magazin für Lkw-Fahrer im Nah- und Fernverkehr: Der TRUCKER ist eine der führenden Zeitschriften für Lkw-Fahrer und Truck-Fans im deutschsprachigen Raum. Die umfangreichen TRUCKER Testberichte zu LKWs und Nutzfahrzeugen gehören zu den Schwerpunkten der Zeitschrift und gelten als Referenz in der Branche. Der TRUCKER berichtet monatlich über die Themen Test und Technik, Show-Truck, Arbeitsrecht, Service, Unterhaltung.