Die EU-Gesetzgeber haben sich am Dienstag vorläufig auf neue Regeln für mehr Sicherheit im Straßenverkehr geeinigt. Geplant ist, dass auf europäischer Ebene ein verpflichtender Einbau von Abbiegeassistenten in Lastwagen und Bussen ab 2022 in allen neuen Fahrzeugtypen und ab 2024 in allen Neufahrzeugen erfolgt. Eine Regelung, die auf einem Entwurf des Bundesverkehrsministeriums basiert und erstmalig verbindliche Anforderungen an Abbiegeassistenzsysteme festlegt, war bereits am 9. Oktober 2018 bei der Wirtschaftskommission für Europa der Vereinten Nationen (UNECE) von der Expertengruppe zur Allgemeinen Sicherheit beschlossen worden.
Durch die neuen EU-Vorschriften zu Abbiegeassistenten in Lkw und Bussen sollen tödliche Abbiegeunfälle mit Fußgängern und Radfahrern künftig verhindert werden. Wie die EU-Kommission am Dienstag mitteilte, sind ab 2022 auch Spurhalteassistenten, eine intelligente Geschwindigkeitsassistenz sowie ein erweitertes Notbremsassistenzsystem für Pkw unionsweit vorgeschrieben. „Mit den neuen erweiterten Sicherheitsmerkmalen, die wir nun verbindlich einführen, werden wir eine ähnlich große Wirkung erzielen wie seinerzeit mit der Einführung der ersten Sicherheitsgurte“, sagte EU-Industriekommissarin Elżbieta Bieńkowska.
Die politische Einigung, die vom Europäischen Parlament, dem EU-Rat und der Kommission in sogenannten Trilog-Verhandlungen erzielt wurde, muss nun vom Europäischen Parlament und dem EU-Rat noch förmlich gebilligt werden. Die neuen Sicherheitsmerkmale werden ab 2022 verbindlich vorgeschrieben. Sie beinhalten auch besondere Vorgaben zur Verbesserung der direkten Sicht der Bus- und Lkw-Fahrer und zur Beseitigung toter Winkel. Deren Einführung soll aber wegen der nötigen Konstruktionsänderungen an den Fahrzeugen erst später folgen.