Seit zwei Jahren streiten Verbraucherschützer und Geldinstitute über die Gebühren, die an Geldautomaten von Fremdbanken kassiert werden. Zwar ist inzwischen gesetzlich geregelt, dass beim Abheben vor der Buchung angezeigt werden muss, wie hoch die zu zahlende Gebühr ist, so dass der Abheber den Vorgang noch abbrechen kann. Einen gesetzlichen Höchstbetrag gibt es aber nicht. Immerhin haben sich Privatbanken laut Verbandsangaben selbst eine Obergrenze von 1,95 Euro auferlegt, an die sich "fast alle Privatbanken halten". Bei den Volks- und Raiffeisenbanken ist der Abhebe-Obulus von sechs auf unter vier Euro gesunken. Viele LKW-Fahrer spüren davon wenig. Gerade entlang der Autobahnen gibt es offenbar reichlich Automaten, bei denen bis zu sieben Euro abgezockt werden. Da hilft es auch nicht, dass man darauf hingewiesen wird, denn Trucker sind oft darauf angewiesen, sich ihr Bargeld unterwegs auf der Autobahn zu holen.
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Abzocke am Geldautomaten
Horrende Gebühren an Geldautomaten entlang der Autobahn beklagen Fahrerkollegen gegenüber dem TRUCKER.