Am 31. Dezember tritt eine weitere Änderung durch das EU-Mobilitätspaket in Kraft. In der Tachographenverordnung (Artikel 36 VO (EU) Nr. 165/2014) verdoppelt sich dann die Mitführungspflicht fahrpersonalrechtlicher Nachweise und steigt von aktuell 28 auf 56 vorangegangene Tage und den aktuellen Tag. Unter anderem betrifft dies Nachweise über Lenk- und Ruhezeiten sowie Urlaubs- und Krankheitstage.
Dass heißt, der Lkw-Fahrer muss am 31. Dezember die Aufzeichnungen des Digitachos auf seiner Fahrerkarte oder auch entsprechende vorgeschriebene Ausdrucke und Aufzeichnungen bei einer Straßenkontrolle für den aktuellen und die 56 vorherigen Tage dabeihaben. Damit ergibt sich für den 31. Dezember eine Mitführungspflicht von Nachweisen, die bis zum 5. November zurückgehen. Können die Fahrer ihre neuen Mitführungspflichten nicht erfüllen, kann das bei einer Kontrolle zu Bußgeldern führen.