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Änderungen beim Straßentransport gefährlicher Güter

14.12.2010 15:48 Uhr
Änderungen beim Straßentransport gefährlicher Güter

Zum 1.1.2011 treten Änderungen beim Straßentransport gefährlicher Güter in Kraft. Was Fahrer wissen sollten.

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Achtung Gefahrgutfahrer! Es gibt für 2011 wieder neue Regelungen, die in dem Fall die Kollegen am Steuer nicht ganz so stark zu spüren bekommen wie die Unternehmen. Zu beachten ist, dass die Vorschriften nach der obligatorischen Übergangsfrist von sechs Monaten spätestens ab 1.7.2011 angewendet werden müssen. Gefahrgutspezialist Jürgen Werny hat die wichtigsten Neuerungen, die die Fahrer betreffen, kompakt zusammengefasst.
(Siehe TRUCKER 1/2010, Seite 74 f.)

ACHTUNG: In Österreich gilt nach wie vor die alte Regelung gemäß österreichischer Tunnelverordnung. Die Tunnel in Österreich sind nicht mit der Tunnelkategorie gekennzeichnet, sondern wie bisher nur mit dem Durchfahrverbotschild! Bitte vor Fahrten nach Österreich entsprechend informieren. Das kann auch über den o.g. Link auf die UNECE-Webseite erfolgen, dort finden Sie auch die österreichischen Regelungen.
Die Bedeutungen der unterschiedlichen Tunnelbeschränkungscodes, die im Beförderungspapier angegeben sein können, sind im Anhang aufgelistet.

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