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Alkoholtestgerät auch im LKW Pflicht

27.06.2012 10:59 Uhr
Alkoholtestgerät auch im LKW Pflicht
Alkoholtest bei einer Polizeikontrolle.

In Frankreich gilt ab 1. Juli 2012 eine neue Mitführpflicht von Alkoholtestgeräten in Kraftfahrzeugen.

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Ab 1. Juli gilt in Frankreich eine neue Mitführpflicht von Alkoholtestgeräten in Kraftfahrzeugen. Diese Regelung gilt für Personenkraftwagen ebenso wie für Lastkraftwagen, wie das französische Verkehrsministerium der VerkehrsRundschau bestätigte. Ausgenommen sind lediglich Fahrzeuge mit nur zwei oder drei Rädern und nicht mehr als 50 Kubikzentimetern. Die mitzuführenden Einmal-Alkoholschnelltester zum Reinpusten müssen unbenutzt sein (Verpackung nicht aufgebrochen) und das französische NE-Kennzeichen tragen. Die Schnelltester sind ab 1,50 Euro im Internet, in französischen Apotheken, Tankstellen und Diskotheken erhältlich. In Deutschland sollen die Alkoholtester nach NE-Norm ab Herbst erhältlich sein.

Ein Strafmandat in Höhe von 11 Euro wird bei Kontrollen im Falle nicht mitgeführter Tests erst ab 1. November erhoben. Die neue Pflicht gilt auch für Fahrten mit dem Mietwagen und ausländische KFZ. Als auflagenkonform gelten auch elektronische Testgeräte (rund 100 Euro) sowie fest im Fahrzeug eingebaute Alkoholtester mit automatischer Motorblockierung.

Mit der neuen Regelung will die französische Regierung die Zahl der alkoholbedingten Verkehrsunfälle reduzieren. Autofahrer sollen nach Alkoholgenuss vor Fahrbeginn mit dem Atemtest ihren Alkoholgehalt im Blut bestimmen. Nach dem Reinblasen in die Teströhre steht das Ergebnis in zwei Minuten fest. Der ADAC zweifelt die Genauigkeit der Einmaltester aber an. Genauer seien elektronische Geräte. Die Promillegrenze liegt wie in Deutschland in Frankreich bei 0,5. (jb/ak)

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