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Arbeitsrecht: Noch keine Klagewelle durch Corona

03.03.2022 17:04 Uhr | Lesezeit: 2 min
Rechtsberatung, Anwalt
Obwohl Corona zu Kurzarbeit, Test- und Maskenpflicht geführt hat, sind die Fälle vor dem Bundesarbeitsgericht 2021 zurückgegangen
© Foto: Bits and Splits/Adobe-Stock

Das Bundesarbeitsgericht hat bisher keine Flut an Gerichtsverfahren im Zusammenhang mit der Corona-Pandemie festgestellt. Das könnte sich dieses Jahr ändern.

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Erfurt. Die Corona-Pandemie mit viel Kurzarbeit, Homeoffice sowie Test- und Maskenpflicht hat bisher nicht für eine Flut von Arbeitsgerichtsverfahren in Deutschland gesorgt, so das Bundesarbeitsgericht (BAG). "Wir hatten mit mehr Fällen gerechnet ", sagte Inken Gallner, Präsidentin des BAG.

Verfahren zu Testpflicht, Maskenpflicht und Urlaubsansprüchen während Kurzarbeit Null

Das könnte sich in diesem Jahr allerdings ändern. Die Präsidentin des BAG erwartet, dass vermehrt Corona-Fälle auch in der höchsten Instanz ankommen. So solle unter anderem zur Testpflicht für Arbeitnehmer am Beispiel einer Flötistin verhandelt werden.

Die höchsten deutschen Arbeitsrichter beschäftigen sich den Angaben nach auch mit der Frage, ob Reinigungskräften wegen der Pflicht zum Tragen einer Maske ein Erschwerniszuschlag zusteht. Urlaubsansprüche bei Kurzarbeit Null könnten erneut das Bundesarbeitsgericht erreichen - einige hundert Verfahren lägen dazu bundesweit in den ersten beiden Arbeitsgerichtsinstanzen.  

Weniger Fälle, pragmatische Einigungen bei Homeoffice?

Insgesamt waren beim Bundesarbeitsgericht im vergangenen Jahr 1521 Fälle eingegangen - etwa ein Viertel weniger als im Jahr zuvor. "Wir haben aber eine zunehmende Komplexität der Fälle. " Den seit einigen Jahren anhaltenden Rückgang begründete Gallner vor allem mit weniger Kündigungsschutzklagen dank eines stabilen Arbeitsmarkts und des hohen Fachkräftebedarfs.

Das habe sich in der Corona-Pandemie auch dank der besonderen Kurzarbeitsregelungen fortgesetzt. In vielen Fällen, beispielsweise bei Homeoffice-Regelungen, hätten sich Arbeitgeber und Arbeitnehmer offenbar auch pragmatisch verständigt und auf einen Rechtsstreit durch die Instanzen verzichtet. (mwi/dpa)

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