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Autonomes Fahren: Generation Beifahrer

27.10.2015 08:00 Uhr
Autonomes Fahren: Generation Beifahrer
Blick in die Zukunft: Der Lkw fährt autonom. Der Fahrer greift nur im Notfall ein
© Foto: Daimler

Dobrindt stellt auf der IAA Strategie zum automatisierten Fahren vor.

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Es geht um einen Paradigmenwechsel vom Autofahrer zum Autopiloten", sagte Verkehrsminister Alexander Dobrindt, als er am 16. September auf der IAA seine "Strategie automatisiertes und vernetztes Fahren" vorlegte. 40 Prozent weniger Stau, 90 Prozent weniger durch individuelle Fehler verursachte Unfälle und eine Kapazitätserweiterung auf der Autobahn um 80 Prozent: Die Vorteile lägen auf der Hand, so der Minister. Deutschland soll nach Dobrindts Plänen Leitmarkt werden und sich als Leitanbieter etablieren.

Beim Thema Autobahn gibt es konkrete Pläne. In einem ersten Schritt soll ein Autobahn-Stau-System eingeführt werden, welches hochautomatisiertes Fahren bei Stau mit einer Höchstgeschwindigkeit von 60 km/h ermöglichen soll. Auf einen Zeitplan wollte sich Dobrindt nicht festlegen: "Ich kann mir allerdings vorstellen, dass wir das bis Ende des Jahrzehntes umgesetzt haben", sagte der Minister. In einem zweiten Schritt solle ein Autobahnsystem folgen, welches hochautomatisiertes Fahren bei Langstreckenfahrten mit einer Höchstgeschwindigkeit von 130 km/h zulässt. Zwischen Pkw und Lkw will Dobrindt dabei nicht unterscheiden: "Das Gewicht spielt beim Einsatz der Technologien keine Rolle."

RECHTSRAHMEN MUSS ERST NOCH ANGEPASST WERDEN

Die wichtigsten Handlungsfelder sieht Dobrindt in der Infrastruktur, im Recht, beim Thema Vernetzung sowie Cybersecurity und Datenschutz. Vor allem der internationale Rechtsrahmen müsse überarbeitet und angepasst werden: Etwa das Wiener Übereinkommen, bei dem es gelte, den Fahrer von einer dauerhaften Überwachung der Fahrfunktion zu befreien - oder auf UN-Ebene die Höchstgeschwindigkeit automatisierter Fahrsysteme auf 130 km/h hochzusetzen. Aber auch national sei noch einiges, etwa im Straßenverkehrsgesetz, in Sachen Haftung zu definieren. Für den Bundesverkehrsminister steht fest: "Der Fahrer wird von der Haftung freigestellt, wenn er ein automatisches System benutzt."

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