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Baden-Württemberg: CDU will Fahrverbote für Euro-5-Diesel notfalls vor Gericht verhindern

Das Thema Fahrverbote treibt Stuttgart weiter um
© Foto: Bernd Weißbrod/dpa/picture-alliance

Nach Ansicht der Partei hat das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig rechtliche Spielräume eröffnet.


Datum:
03.07.2018
Autor:
Stefanie Nonnenmann
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Stuttgart. Trotz gegenteiliger Signale des Stuttgarter Verwaltungsgerichts will die Südwest-CDU Fahrverbote für Diesel der Euronorm 5 in Stuttgart weiterhin vermeiden. CDU-Generalsekretär Manuel Hagel sagte am Dienstag der Deutschen Presse-Agentur in Stuttgart, das Urteil des Bundesverwaltungsgerichts in Leipzig vom Februar habe hier rechtliche Spielräume eröffnet. Diese sollten vollumfänglich genutzt werden. Notfalls müsse das Thema per Rechtsbeschwerde beim Verwaltungsgerichtshof Mannheim geklärt werden.

Das Verwaltungsgericht Stuttgart hat hingegen verlangt, dass sich die grün-schwarze Landesregierung auf einen Termin für Fahrverbote für Diesel-Autos der Euronorm 5 in Stuttgart festlegt. Die grün-schwarze Landesregierung plant bislang für Anfang 2019 nur Fahrverbote für ältere Diesel der Euronormen 4 und schlechter. Die mögliche Ausweitung auf Diesel der Euronorm 5 will sie eigentlich von der Wirkung eines Luftreinhaltepaketes abhängig machen, das bis zur parlamentarischen Sommerpause Ende Juli eingetütet werden soll.

Hagel sagte, Stuttgart müsse eine vernünftige Verkehrsinfrastruktur bekommen. So müssten Straßenbaumaßnahmen nach Dringlichkeit sortiert und die Anzahl der Park-and-Ride-Plätze in Stuttgart erhöht werden.

Park-and-Ride-Plätze sind dazu da, um den Wagen am Stadtrand stehenzulassen und mit Bus oder Bahn in die Innenstadt zu fahren. Hagel plädierte für eine Stärkung öffentlicher Busse und Bahnen. (dpa)

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