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Baden-Württemberg: Justizministerium wertet Leipziger Fahrverbotsurteil aus

05.06.2018 14:00 Uhr
Diesel-Fahrverbot
Das Thema Fahrverbote wirft in Stuttgart noch immer viele Fragen auf
© Foto: bluedesign/stock.adobe.com

Es gibt unterschiedliche Meinungen darüber, ob Baden-Württemberg nach dem Urteil zu Fahrverboten gezwungen ist. Nun sollen offene Fragen geklärt werden.

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Stuttgart. Das Justizministerium in Baden-Württemberg will das Leipziger Fahrverbotsurteil selbst mit Blick auf die Schlussfolgerungen für Stuttgart auswerten. Das Thema werde vorrangig bearbeitet, sagte Justizminister Guido Wolf (CDU) in Stuttgart. Zuvor waren Juristen des Landes und der Stadt bereits zu dem Ergebnis gekommen, dass 2019 Fahrverbote für ältere Diesel-Autos verhängt werden können.

Grundsätzlich sei es aber so, dass sich juristische Gutachten nicht immer in ihren Bewertungen und Rechtsfolgen deckten, sagte Wolf. „Insofern wäre das nichts Überraschendes, wenn es auch in dieser Frage durchaus differenzierende Bewertungen gäbe. Ich habe bislang dafür keine Anhaltspunkte. Aber es ist immer so in der juristischen Bewertung, dass man hier zu unterschiedlichen Schlussfolgerungen kommen kann”, sagte der Justizminister.

Thema bleibt umstritten

Das Bundesverwaltungsgericht hatte im Februar entschieden, dass Fahrverbote für alte Diesel-Autos zur Luftreinhaltung grundsätzlich erlaubt sind. Ob das Land nach dem Urteil aber dazu gezwungen ist, Fahrverbote zu verhängen, darüber gibt es unterschiedliche Meinungen.

Das Thema ist in der grün-schwarzen Koalition umstritten, da insbesondere die CDU-Landtagsfraktion keine Fahrverbote will. Die grün-schwarze Koalition um Ministerpräsident Winfried Kretschmann (Grüne) will sich in den kommenden Tagen intensiver mit dem Thema befassen. Grünen-Landtagsfraktionschef Andreas Schwarz hatte zuletzt erklärt, er strebe eine Entscheidung bis zu den Sommerferien an. (dpa)

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