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BALM: Ergebnisse der Schwerpunktkontrollen

13.06.2024 08:44 Uhr | Lesezeit: 3 min
Zwei Beamte winken bei einer Kontrolle einen Lkw aus dem Verkehr
Das BALM hat die Ergebnisse der bundesweiten Schwerpunktkontrollen im April vorgestellt
© Foto: Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM), Köln

Das Bundesamt für Logistik und Mobilität hat im April 2024 mehrere bundesweite Schwerpunktkontrollen durchgeführt und nun die Ergebnisse präsentiert.

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Am 1./2. April 2024 führte das Bundesamt für Logistik und Mobilität (BALM) bundesweite Schwerpunktkontrollen hinsichtlich der Überwachung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit an 23 Kontrollorten mit 88 Kontrollbeschäftigten der Verkehrskontrolldienste durch. An den Kontrollaktionen vom 11./12. und 23./24. April wurden die Regelungen zur Einhaltung der Kabotagebestimmungen an 33 bzw. 30 Kontrollstellen mit 149 bzw. 122 Kontrollkräften bundesweit schwerpunktmäßig kontrolliert. Alle Kontrollaktionen wurde von technischen Unterwegskontrollen begleitet.

Im Bereich der Außenstelle Mainz wurden die Kontrollaktion am 23./24. April von der Verkehrspolizeiinspektion Mannheim unterstützt. Im Bereich der Außenstelle Dresden wurde die Kontrollaktion von zwei Inspektoren der tschechischen Partnerbehörde CSPSD begleitet.

An Sicherheitsleistungen wurden unter Berücksichtigung aller kontrollierten Rechtsgebiete während dieser Schwerpunktkontrollen im April 2024 insgesamt 192.294 Euro vereinnahmt.

Im Rahmen der Kontrollaktionen am 1. und 2. April wurden insgesamt 346 Fahrzeuge kontrolliert. Es wurden 337 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Regelungen zur Verbringung der regelmäßigen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs, 124 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 25 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Neun Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Gegen das Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug wurden 61 Verstöße festgestellt. Bei den 25 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden zwei technische Mängel entdeckt.

Am 11./12. April wurden insgesamt 717 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 693 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen, 57 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs und 48 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel geprüft. Es wurden 29 Fahrzeuge in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet und sechs Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 48 auf technische Mängel geprüften Fahrzeugen wurden sechs technische Mängel, darunter je zwei im Bereich der Bereifung sowie der Bremsen, entdeckt.

Im Rahmen der Kontrollaktion vom 23. und 24. April wurden insgesamt 708 Fahrzeuge kontrolliert. Von diesen wurden 675 Fahrzeuge auf die Einhaltung der Kabotagebestimmungen und 69 Fahrzeuge auf die Einhaltung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit außerhalb des Fahrzeugs sowie 49 Fahrzeuge von technischen Experten auf technische Mängel überprüft. 29 Fahrzeuge wurden in Bezug auf die Kabotageregelungen beanstandet. Es wurden vier Verstöße im Zusammenhang mit dem Verbot der Verbringung der regelmäßigen wöchentlichen Ruhezeit im Fahrzeug festgestellt. Bei den 49 auf technische Mängel untersuchten Fahrzeugen wurden 15 Verstöße entdeckt, darunter sieben Verstöße im Bereich der Bereifung, drei im Bereich der Bremsen und zwei im Bereich der Beleuchtung.

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