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Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt: Tricksereien bei der Weiterbildung

27.05.2016 08:00 Uhr
Berufskraftfahrer-Qualifikationsgesetzt: Tricksereien bei der Weiterbildung
Künftig können Kontrolleure ohne Ankündigung im Unterricht erscheinen
© Foto: Carmen Jaspersen/picture-alliance

Mit mehr Kontrollen und härteren Strafen will der Bund gegen Betrüger vorgehen.

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Nach wie vor betrügen offenbar viele Ausbilder und Fahrer bei der Berufskraftfahrer-Qualifikation. Jetzt droht der Bund mit härteren Strafen. Der Bundesverband Güterkraftverkehr BGL hält die Gesetzesverschärfung für "dringend notwendig". Die große Koalition verspricht sich eine Verbesserung des Branchen-Images und eine Lösung der Nachwuchssorgen des Gewerbes. Ende Juni will sich der Bundestagsverkehrsausschuss mit der Gesetzesnovelle beschäftigen.

"Vorne beim Bäcker reingehen und Brötchen kaufen und hinten die Bescheinigung abholen - so etwas gehört abgestellt", empört sich BGL-Hauptgeschäftsführer Karlheinz Schmidt über eklatante Missstände im Gewerbe. In dem Gesetzesvorhaben geht es deshalb um verschärfte Strafen. Außerdem kann die Aufsichtsbehörde Ausbildungsstätten künftig während der Geschäftszeiten betreten, "dort Prüfungen durchführen und am Unterricht teilnehmen". Eine Überprüfung habe alle zwei Jahre zu erfolgen, heißt es in dem eingefügten Paragrafen 7b. Die Frist kann auf vier Jahre heraufgesetzt werden, "wenn in zwei aufeinanderfolgenden Überprüfungen keine oder nur geringfügige Mängel festgestellt worden sind. Das Verkehrsministerium rechnet mit 14.500 Überprüfungen. Der Besuch der Aufsichtsbehörde wird hinsichtlich des Unterrichts nicht angekündigt. Geht es nur um die Räume, kann sich das Unternehmen zwei Tage vorher darauf einstellen. Zudem werden die Ausbildungsstätten verpflichtet, der Aufsichtsbehörde die Unterrichtszeiten vorab anzuzeigen. Diese sollen künftig nur noch anerkannt werden, wenn sie "geeignete Unterrichtsräume und ausreichend geeignete Lehrmittel" zur Verfügung stellen. Eine "fortlaufende Fortbildung des Lehrpersonals" muss gewährleistet werden.

DIE ORDNUNGSBEHÖRDEN KÖNNEN BIS ZU 20.000 EURO STRAFE VERHÄNGEN

In der Begründung des Gesetzentwurfs heißt es, abgerechnete und bestätigte Weiterbildungen seien trotz vorliegender Bescheinigungen nicht oder nicht gesetzeskonform durchgeführt worden. "Hinweise mehren sich, dass Teilnahmebescheinigungen für Weiterbildungen erworben werden, ohne dass die Teilnehmer anwesend sind." Außerdem seien Anbieter nur in einem Bundesland anerkannt gewesen, hätten aber auch in anderen Bundesländern unterrichtet. Künftig werden Ordnungsbehörden die Möglichkeit haben, Bußgelder bis zu 20.000 Euro zu verhängen.

Schließlich schafft die Gesetzesnovelle Erleichterungen für Grenzgänger. Berufskraftfahrer, die in einem EU-Land wohnen und in einem anderen arbeiten, haben derzeit oft Schwierigkeiten, ihre Weiterbildungsqualifikation EU-weit nachzuweisen. Künftig sollen die Bundesländer ermächtigt werden, einen zusätzlichen Nachweis der Fahrerqualifikation auszustellen. Der Bundesrat hält dies für rechtlich zweifelhaft: "Fahrerqualifizierungsnachweise der einzelnen Länder könnten im Ausland auf Akzeptanzprobleme stoßen."

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