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BGL: Posch erkennt Wirkungslosigkeit des Durchfahrtsverbots

05.03.2010 10:15 Uhr
BGL: Posch erkennt Wirkungslosigkeit des Durchfahrtsverbots
Hessens Verkehrsminister Dieter Posch (Foto: ddp/Fredrik von Erichsen)

Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) nimmt die jüngsten Äußerungen des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP) positzu Kenntnis.

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Der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) nimmt die jüngsten Äußerungen des Hessischen Verkehrsministers Dieter Posch (FDP) positiv zur Kenntnis.
In einer gestrigen Pressemitteilung seines Hauses zum Thema Durchfahrtsverbote auf der B3 und B252 hätte er sich wie folgt zitieren lassen: „Der Minister verwies darauf, dass aus dem vorherigen Durchfahrtsverbot für praktisch niemanden nun ein Nachtfahrverbot … geworden sei.“ Die Ursache dieser Wirkungslosigkeit des Durchfahrtsverbotes hätte er kurz danach in der aktuellen Stunde des Hessischen Landtages geliefert, wo er coram publico wissen ließ, dass es weder auf der B 3 noch auf der B 252 überhaupt Mautausweichverkehr gebe, da es sich bei diesen beiden Straßen um seit vielen Jahrzehnten benutzte Handelswege handele.

Damit hätte er sich der BGL-Position zur angeblichen „Mautflucht“ angeschlossen. Allerdings strafe er damit seine eigenen Beamten Lügen, die noch im vergangenen November vor dem Hessischen Verwaltungsgerichtshof beteuerten, signifikante Verkehrszuwächse durch Mautausweichverkehre auf diesen beiden Straßen nachweisen zu können.
   
Jetzt hoffen die Transport- und Handwerksbetriebe der Region, dass sich bei Minister Posch auch noch die Einsicht in die regionalwirtschaftlichen Notwendigkeiten einstellt, so der BGL. Dabei sei bemerkenswert, dass sich ein FDP-Politiker in Wirtschaftsfragen Nachhilfe ausgerechnet von Grünen und SPD erteilen lassen müsse. Dort scheinen die „berechtigten Anliegen der heimischen Firmen“ (O-Ton SPD), denen „komplizierte Ausnahmeregelungen“ (O-Ton Grüne) nicht zuzumuten seien, laut BGL besser aufgehoben zu sein. Der Quell- und Zielverkehr solle generell vom Nachtfahrverbot ausgenommen werden. Dem ist nach Ansicht des BGL nichts hinzuzufügen. (ah)

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