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BGL rechnet mit erheblich höherer Mautbelastung

18.04.2018 16:19 Uhr
Lkw-Maut
Voraussichtlich zu Beginn des Jahres 2019 gibt es neue Lkw-Mautsätze
© Foto: dpa/Zentralbild/picture-alliance

Der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung geht auf Basis des neuen Wegekostengutachtens davon aus, dass Transportunternehmen künftig deutlich mehr für die Nutzung der Fernstraßen in Deutschland zahlen müssen.

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Frankfurt am Main. Die deutsche Wirtschaft steht vor erheblichen finanziellen Mehrbelastungen durch die Ausweitung der Lkw-Maut auf alle Bundesstraßen zum 1. Juli dieses Jahres sowie eine deutliche Anhebung der Lkw-Maut zu Beginn des nächsten Jahres. Davon geht der Bundesverband Güterkraftverkehr, Logistik und Entsorgung (BGL) mit Blick auf das neue Wegekostengutachten für den Zeitraum von 2018 bis 2022 aus. Für die Bundesregierung bildet es die Berechnungsgrundlage für die neuen Lkw-Mautsätze bildet, die voraussichtlich ab 1. Januar 2019 gelten.

Allein durch die künftig lückenlose Mautpflicht von Lkw-Verkehren auf dem knapp 40.000 Kilometer umfassenden Bundesstraßennetz ergeben sich nach Berechnungen des Bundesverkehrsministeriums Mehreinnahmen des Bundes in Höhe von jährlich rund 2 Milliarden Euro. Zum Beginn des Jahres 2019 sollen durch eine Erhöhung der Mautsätze für Lkw über 7,5 Tonnen im Zuge eines neuen Bundesfernstraßenmautgesetzes dem Gutachten zufolge die zusätzlichen Einnahmen auf rund 2,5 Milliarden Euro jährlich steigen. Auf der Basis der ermittelten Wegekosten sollen bis zum Jahr 2022 insgesamt rund 36 Milliarden Euro durch die Lkw-Maut eingenommen werden.

Euro-6-Lkw sollen mehrere Cent mehr zahlen

Der BGL wies am Mittwoch darauf hin, dass gemäß dem neuen Wegekostengutachten die Infrastrukturmaut zum Beispiel für 40-Tonnen-Lkw der Euro-6-Norm mit mehr als vier Achsen von derzeit 13,5 auf 17,4 Cent pro Kilometer steigen soll. Darüber hinaus erlaubt die EU auch die Anlastung sogenannter externer Kosten etwa für Luftverschmutzung und Lärm. Bisher waren die neuesten Euro-6-Lkw von einer Anlastung von Luftverschmutzungskosten befreit.  Künftig sollen zudem erstmals in Deutschland allen Lkw entsprechend der EU-Richtlinie Lärmkosten angelastet werden. Alle drei Kostenkomponenten zusammen ergäben eine Erhöhung der Lkw-Maut für 40-Tonnen-Lkw der Euro-6-Norm mit mehr als vier Achsen von derzeit 13,5 auf 18,7 Cent pro Kilometer.

Für einen Transport über 300 Kilometer, davon 150 auf einer Autobahn und 100 auf Bundesstraßen, rechnet der BGL mit einer deutlichen Verteuerung. Statt 20 Euro müssten Unternehmen, die mit der genannten Fahrzeugkategorie unterwegs sind, nach dem neuen Wegekostengutachten künftig 46 Euro für die Strecke zahlen. „Bei einer Jahresfahrleistung dieser Kombination von 120.000 Kilometern und einer Aufteilung zwischen Autobahnen und Bundesstraßen von 80 zu 20 Prozent stiege die jährliche Mautbelastung von derzeit 12.960 auf 22.440 Euro“, prognostiziert der Transportverband. Auch für Lkw mit weniger Gewicht oder Achsen dürfte die Straßennutzungsgebühr steigen.

Einheitliche Lkw-Mautsätze für alle Fernstraßen

Aus Sicht des BGL enthält das neue Wegekostengutachten allerdings auch begrüßenswerte Punkte: Zum ersten sollen für Bundesstraßen die gleichen Lkw-Mautsätze wie auf Bundesautobahnen gelten. Eine Differenzierung, erklärte der Verband, hätte zu einer Benachteiligung von revierfernen Transportunternehmen und der Wirtschaft im ländlichen Raum insgesamt geführt. Zum zweiten orientiert sich das neue Wegekostengutachten stärker am realen Zustand der Straßen. Und zum dritten wurde die Forderung des BGL nach einer verschleißabhängigen Bemautung nach Achslasten, nicht nach Achszahl berücksichtigt. (ag)

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