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BGL sieht Gefahr des Flickenteppichs

02.11.2020 17:21 Uhr | Lesezeit: 2 min
Lkw, Autobahn, Autohof, Schild
Trotz Lockdown: Autohöfe stellen Grundversorung für Lkw-Fahrer und -Fahrerinnen sicher
© Foto: Sebastian Kahnert/dpa/picture-alliance

Der Lockdown im November hat auch Folgen für die Raststätten und #Autohöfe - Lkw-Fahrerinnen und Lkw-Fahrer müssen deshalb mit gewissen Einschränkungen rechnen.

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„Der Lockdown wird Auswirkungen auf die Raststätten und Autohöfe haben“, sagt Professor Dirk Engelhardt, Vorstandsprecher des Bundesverbandes Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung (BGL) in Frankfurt/Main. Der BGL stehe dazu in einem engen Austausch mit Tank & Rast – wie bereits in der ersten Welle. So konnte der Bundesverband in einem zwischenzeitlich stattgefundenen Telefonat klären, dass die Grundversorgung für die Lkw-Fahrerinnen und -Fahrer sichergestellt ist. Tank & Rast will unter anderem Speisen to go anbieten und die sanitären Anlagen für das Fahrpersonal weiterhin öffnen.

Abstimmungsrunden mit dem Bundesverkehrsmininisterium

Außerdem regt der Bundesverband Güterkraftverkehr Logistik und Entsorgung an, dass es in der ersten November-Woche, wie auch in der ersten Lockdown-Phase im März, wieder Abstimmungsrunden mit dem Bundesverkehrsmininisterium gibt. Der Verband werde natürlich alle Informationen den Mitgliedsunternehmen zukommen lassen.

„Natürlich besteht aber die Gefahr eines Flickenteppichs, weil die Umsetzung des Lockdowns Ländersache ist“, mahnt Engelhardt an. „Es wäre deshalb gut, wenn es wieder einheitliche Abstimmungstermine auf Ebene der Landesverkehrsminister, des Bundesverkehrsministeriums und der entsprechenden Ebene gibt“, betont der BGL-Vorstandssprecher . Das habe in der ersten Lockdown-Phase sehr gut funktioniert, und wäre auch jetzt wieder hilfreich.

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