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BMV will teleoperiertes Fahren rechtssicher machen

30.07.2025 10:58 Uhr | Lesezeit: 3 min
Dachser autonomes Fahrzeug
Auch im Bereich der Logistik und des Gütertransports ließen sich durch den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge Effizienzgewinne erzielen, so das BMV (Symbolbild)
© Foto: Fabian Faehrmann/ VerkehrsRundschau

Die neue Fernlenk-Verordnung soll den Betrieb von ferngelenkten Fahrzeugen ermöglichen, das Bundesverkehrsministerium erhofft sich davon auch Effizienzgewinne in der Logistik.

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Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung (StVFernLV) schaffe man erstmalig einen Rechtsrahmen zum Betrieb von ferngelenkten Kraftfahrzeugen auf öffentlichen Straßen, teilte das Bundesverkehrsministerium (BMV) mit. Mit der StVFernLV werde dabei der Grundstein für eine „dauerhafte gesetzliche Regelung gelegt“. Die Verordnung wurde im Juli verkündet und somit fällt das Inkrafttreten auf den 1. Dezember 2025.

Fernlenken von Kraftfahrzeugen

Fernlenken („Teleoperation“) bedeutet, dass eine Person ein Fahrzeug steuert, indem sie sich außerhalb des Fahrzeugs an einem Leitstand befindet. Das Fernlenken von Kraftfahrzeugen ist eine Technologie, die auch den Regelbetrieb von Fahrzeugen mit autonomer Fahrfunktion unterstützen kann. Die Fernlenk-Technologie ermöglicht zum Beispiel, dass künftig eine fernsteuernde Person in komplexen Verkehrssituationen die Kontrolle von autonomen Fahrzeugen übernehmen kann.

Effizienzgewinne durch ferngelenkte Fahrzeuge

Potenziale dieser Technologie sieht das Bundesverkehrsministerium im Personenverkehr, etwa beim Carsharing oder im öffentlichen Personennahverkehr mit kleineren oder größeren Fahrzeugen. Hier könnten ferngelenkte Mobilitätslösungen helfen, bestehende Angebote zu ergänzen und neue Bedarfe zu decken. Aber auch im Bereich der Logistik und des Gütertransports ließen sich „durch den Einsatz ferngelenkter Fahrzeuge Effizienzgewinne erzielen“, so das BMV, ohne hier konkreter zu werden.

Neue Mobilitätskonzepte ermöglichen

„Mit der Straßenverkehr-Fernlenk-Verordnung haben wir einen klaren Rechtsrahmen für die Erprobung ferngelenkter Kraftfahrzeuge im öffentlichen Straßenverkehr geschaffen. In einer fünfjährigen Erprobungsphase ermöglichen wir Innovation, ohne Sicherheit und Verantwortung aus dem Blick zu verlieren. Die Verordnung ermöglicht neue Mobilitätskonzepte und legt den Grundstein für eine dauerhafte gesetzliche Regelung“, sagte Christian Hirte, Parlamentarischer Staatsekretär beim Bundesminister für Verkehr.


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#Bundesverkehrsministerium

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