Vielleicht ist es nur ein Tropfen auf den heißen Stein, denn bisher ist die Zahl der BKF-Azubis mit etwa 2000 jährlich abgeschlossenen Ausbildungsverträgen (Quelle BGL) eher mau. Aber immerhin wird die Aus- und Weiterbildung von LKW-Fahrern jetzt vom Bund über das Bundesamt für Güterverkehr (BAG) gefördert. Anträge für solche Maßnahmen können Transportunternehmen bereits seit 1. November einreichen. Die Föderperiode endet dann am 15. Februar 2011. Darauf hat jetzt die Prüforganisation GTÜ noch einmal hingewiesen.
Förderfähig sind explizit:
- betriebliche Ausbildungsverhältnisse zum Berufskraftfahrer und zur Berufskraftfahrerin
- Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen in Form von bestimmten Lehrgängen, Seminaren und Schulungen
Laut BAG werden erfolgreiche Ausbildungsverhältnisse mit 35.000 Euro (KMU) oder 30.000 Euro (übrige Unternehmen) bezuschusst. Es wird eine Ausbildungsdauer von 36 Monaten berücksichtigt. Für allgemeine Weiterbildungsmaßnahmen von Beschäftigten in Unternehmen des Güterkraftverkehrs mit schweren Nutzfahrzeugen werden für zuwendungsfähige Kosten Zuschüsse bis zu 70 % (KMU) oder 60% (übrige Unternehmen) gewährt.
Im Rahmen des Förderprogramms werden auch umwelt- und sicherheitsrelevante Maßnahmen am Fahrzeug bezuschusst. Gefördert werden Fahrerassistenz- und Partikelminderungssysteme mit bis zu 3600 Euro sowie Maßnahmen zur Effizienzsteigerung, wie etwa Telematiksysteme mit bis zu 2500 Euro. Der Kauf von Sicherheits- und Berufskleidung für Fahrer, Ladepersonal und Disponenten wird mit bis zu 1400 Euro unterstützt. Auch hier ist der Antrag beim BAG zu stellen. (jr)