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Bußgeldkatalog: Sofort Bescheid wissen

23.12.2015 08:00 Uhr
Bußgeldkatalog: Sofort Bescheid wissen
Geblitzt worden? - Der Bußgeldkatalog gibt Auskunft, was jetzt droht
© Foto: Markus Scholz/picture-alliance

Der Bußgeldkatalog des Polizeipräsidiums Münster listet häufige Verstöße und deren Strafmaß auf.

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Was kostet es, wenn man den Mindestabstand auf der Autobahn nicht eingehalten hat? Wie viele Punkte winken, wenn man über eine rote Ampel gefahren ist? Und wie hoch fällt das Bußgeld aus, wenn man 15 km/h zu schnell unterwegs war?

Ob Geschwindigkeitsüberschreitungen, Rotlichtverstoß oder Abstandsfehler, im Straßengüterverkehr kommt es regelmäßig zu Verstößen. Viele Lkw-Fahrer möchten gern sofort wissen, mit welcher "Strafe" sie rechnen müssen, wenn es zu einem Verstoß gekommen ist. Neben Bußgeldern können schließlich sogar Punkte in Flensburg und im schlimmsten Fall ein Fahrverbot verhängt werden. Deshalb hat die Abteilung Verkehrsunfallprävention des Polizeipräsidiums Münster einen Bußgeldkatalog erarbeitet. Dieser listet häufige Verstöße in den Bereichen Abstand, Überladung, Geschwindigkeit, Ladungssicherung und Sonntagsfahrverbot auf. Zudem informiert der Flyer darüber, welches Strafmaß welcher Verstoß nach sich zieht. So wird beispielsweise für das "Missachten des Rotlichts einer Lichtzeichenanlage" ein Bußgeld von 90 Euro und ein Punkt verhängt. 80 Euro und ein Punkt kostet ein Elefantenrennen, und wer ein Fahrzeug mit nicht ausreichend gesicherter Ladung führt, kann mit einem Bußgeld von 300 bis 800 Euro belegt werden. Das Polizeipräsidium Münster hat sich auf Situationen beschränkt, die "jedem Lkw-Fahrer Tag für Tag passieren können". Fahrer können sich den Flyer ins Handschuhfach legen und sofort nachsehen, was es beispielsweise kostet, wenn sie geblitzt wurden. Erhältlich ist das Informationsblatt beim Polizeipräsidium Münster - Direktion Verkehr.

DIE POLIZEI INFORMIERT: NEWSLETTER FÜR FAHRER

Das Polizeipräsidium Münster bietet noch einen weiteren Service: Es hält Berufskraftfahrer sowie Verantwortliche im gewerblichen Güter- und Personenverkehr mit ihrer "Informations-Mail" über für sie relevante Neuigkeiten und Änderungen zeitnah auf dem Laufenden. Der Newsletter enthält unter anderem aktuelle Informationen rund um den gewerblichen Güterverkehr, die Straßenverkehrsgesetze und Sozialvorschriften. Aber auch Themen wie "Was lenkt bei der Fahrt ab" oder "Wie schütze ich mich vor Ladungsdiebstahl" und interessante Gerichtsurteile werden in dem Newsletter gut verständlich aufbereitet.

Die "Informations-Mail" erscheint vier- bis sechsmal jährlich. Ziel des Polizeipräsidiums ist es, eine sichere und störungsfreie Fahrt auf den Autobahnen zu gewährleisten. Wer Interesse an dem kostenlosen Service hat und in dem Mail-Verteiler aufgenommen werden will, sendet dazu einfach eine E-Mail an:

VSB.Muenster@polizei.nrw.de.

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