Für Speditionen und andere Unternehmen mit hohem Dieselverbrauch kann es sich finanziell lohnen, ihre Hoftankstellen noch vor dem Jahreswechsel zu füllen. Die seit dem 1. Oktober 2026 geltende Senkung der Energiesteuer auf Diesel läuft zum 31. Dezember aus. Ab Januar steigt die Steuer von 33,00 auf 47,04 Cent je Liter.
Damit erhöht sich die Belastung um 14,04 Cent je Liter netto. Unter Berücksichtigung der Mehrwertsteuer entspricht dies 16,71 Cent. Für Fuhrparkbetreiber mit größeren Tankvolumen kann der Zeitpunkt der Lieferung deshalb einen erheblichen Unterschied ausmachen.
Bei einer Spedition, die 30.000 Liter Diesel noch im Dezember statt im Januar erhält, beträgt die Differenz allein bei der Energiesteuer 4.212 Euro netto. Bei einer Bestellung von 10.000 Litern sind es entsprechend 1.404 Euro.
Entscheidend für die Besteuerung ist dabei, wann der Kraftstoff das Steuerlager verlässt. Betriebe, die den reduzierten Steuersatz noch nutzen wollen, müssen ihre Beschaffung deshalb entsprechend frühzeitig organisieren.
Die Agrardiesel-Vergütung bleibt nach den vorliegenden Angaben von der Änderung unberührt.
Die Hoftankbörse aus Bischberg bei Bamberg empfiehlt Unternehmen, Ausschreibungen für geplante Dezemberlieferungen möglichst frühzeitig einzustellen. Zum Jahresende könnte die Nachfrage steigen, während die Zahl der verfügbaren Liefertage rund um Weihnachten sinkt.
Über die Plattform können Betriebe ihre benötigte Sorte, Menge, Abladestelle und den gewünschten Lieferzeitraum ausschreiben. Regionale Händler geben darauf verdeckte Preisangebote ab.
Neben konventionellem Diesel können Unternehmen über das System auch HVO100, AdBlue und Heizöl ausschreiben.
Gerade bei Speditionen mit eigener Tankanlage können größere Bestellmengen dazu führen, dass sich bereits vergleichsweise kleine Preis- oder Steuerunterschiede deutlich auf die Betriebskosten auswirken.
Der auslaufende Steuervorteil macht die Beschaffungsplanung zum Jahresende daher besonders relevant. Neben dem reinen Literpreis sollten Fuhrparkbetreiber auch Liefertermin, verfügbare Tankkapazität und den erwarteten Kraftstoffbedarf berücksichtigen.
Zusätzliche Unsicherheit bringt der von der Bundesregierung angekündigte Preisdeckel für Kraftstoffe. Wie dieser konkret ausgestaltet wird und welche Auswirkungen er auf Unternehmen und Verbraucher haben könnte, ist bislang offen.
Anders sieht es beim Energiesteuersatz aus: Nach der derzeitigen gesetzlichen Regelung endet die befristete Senkung zum Jahresende. Für Unternehmen mit eigener Dieselbevorratung entsteht dadurch ein klarer Anreiz, den Kraftstoffbedarf rund um den Jahreswechsel frühzeitig zu planen.