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Einmal vergessen - 40 Euro bezahlt

04.02.2019 08:00 Uhr

Seit diesem Jahr gelten neue Regelungen zur Lkw-Maut. Wie sind die ersten Erfahrungen? Hat alles reibungslos geklappt oder gab es Probleme?

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Seit 1. Januar 2019 haben die Lkw-Fahrer neue Mitwirkungspflichten bei der Lkw-Maut. Sie müssen nun die Gewichtsklasse des Fahrzeugs auf der On-Board Unit (OBU) verpflichtend eingeben. Fahrer Christian hatte morgens einmal vergessen, auf fünf Achsen umzustellen - und zahlte 40 Euro.

Das ist nur ein Beispiel dafür, was in der Praxis nicht ganz rund läuft."Es gibt Transportunternehmen und Lkw-Fahrer, die das Gewicht in den OBUs nicht richtig einstellen", berichtet Claudia Steen, Sprecherin von Toll Collect. Vor allem sei dies bei Fahrzeugen festzustellen, die in der bisher höchsten Gewichtsklasse mit 18 Tonnen registriert waren. Die Gewichtsklassen für Fahrzeuge und Fahrzeugkombinationen waren zwar schon im Juni 2018 eingeführt worden, allerdings bislang ohne Tarife. Zum 1. Januar hat sich das geändert.

BEI ÄNDERUNG DER ACHSZAHL AUF TOUR: ANGABEN ANPASSEN

Ändert sich das zulässige Gesamtgewicht (zGG), weil ein Anhänger an- oder abgekoppelt wird, muss dies seit Jahresanfang bei Lkw vor dem Fahrtantritt in der OBU angepasst werden. Und bei Lkw über 18 Tonnen zGG muss der Fahrer zusätzlich die Zahl der Achsen in der OBU eingeben - auch noch vor Fahrtbeginn. Denn dies hat Einfluss auf den jeweiligen Mauttarif, den das Transportunternehmen bezahlen muss. Wird die Gewichtsklasse nicht eingestellt oder die Achszahl nicht angegeben, kann das teuer werden, nicht nur für den Unternehmer, auch für den Fahrer. So liegt das Verwarnungsgeld pro Fall bei falscher Gewichtsklasse oder falscher Achszahl in der OBU bei bis zu 40 Euro - gleichermaßen für Fahrzeugführer, abhängige Beschäftigte und Unternehmer, erklärt Horst Roitsch, Sprecher des Bundesamts für Güterverkehr (BAG). Die Bußgelder liegen in den beiden Konstellationen für Lkw-Fahrer pro Fall gar bei 120 Euro und für die Unternehmer bei 240 Euro. Mautdelikte können sogar mit einer Geldbuße von bis zu 20.000 Euro geahndet werden.

EH

Was Fahrer dazu sagen

Erste Erfahrungen zu den neuen Mitwirkungspflichten bei der Lkw-Maut (aus www.facebook.com/Trucker Magazin):

Steve: Ist doch ganz einfach, und wer es nicht bringt, ist eindeutig fehl am Platz.

Rüdiger: Unsere sind alle seit dem Software-Update schon umgestellt.

Roy: Ich fahre einen Abrollkipper als Gliederzug-Gespann. Man fährt mit Anhänger (5 Achsen) irgendwohin, hängt ab und fährt solo (3 Achsen) weiter, rückt/ holt Container. Hängt wieder zusammen (5 Achsen), fährt zum nächsten Kunden. Hängt ab (3 Achsen). Und das mehrmals am Tag. Da kann man es schon einmal vergessen, das Richtige einzustellen. Mir fehlt da die Aufklärung über Bußgelder und die Verfahrensweise, wenn man es im Mischbetrieb doch einmal verkehrt macht.

Alexander: Hat super geklappt. Leider musste ich als Fahrer meine Fahrer- Kollegen informieren, da meine Firma dies für unwichtig gehalten hat (bei knapp 300 Lkw).

Rolf: Zwei Kollegen haben ihr Mautgerät durch BAG-Bedienstete umgestellt bekommen. Für diese Art der Hilfestellung waren jeweils 40 Euro zu bezahlen.

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